Für eine Immobilie mit einem Verkehrswert von 200.000 Euro zahlt man somit ab Anfang 2016 1.000 Euro Grunderwerbsteuer. Bei einem Verkehrswert von 300.000 Euro sind es bereits 2.250 Euro (0,5 % von 250.000 + 2 % von 50.000). Wichtig: der Verkehrswert gilt je Schenkung, d.h. Übertragung von einem Schenker an einen Beschenkten. Bei zwei Schenkern (z.B. Eltern) einer Immobilie wird also je Schenkung nur die halbe Immobilie übertragen und bildet die Basis für die Berechnung. Das kann Steuer sparen.
Wie hoch ist der Verkehrswert?
Den Verkehrswert kann man von einem Gutachter durch eine kostenpflichtige Schätzung ermitteln lassen; zukünftig soll der Notar aufgrund eines Immobilienpreisspiegels den Wert ermitteln können. Oder man kann dem Notar bzw. dem Finanzamt anhand von Unterlagen über Verkäufe von vergleichbaren Liegenschaften (vergleichbare Lage, Größe, Ausstattung, …) glaubhaft zeigen, wie viel Verkehrswert näherungsweise beträgt.
In der Land- und Forstwirtschaft soll der bisherige Einheitswert bestehen bleiben. Er wurde 2014 erhöht. Auch soll es Sonderregelungen geben: Bei betrieblichen Immobilien fallen wahrscheinlich nur 0,5 Prozent vom Verkehrswert an, bei (anteiligen) Schenkungen des Hauptwohnsitzes an den (Ehe)-Partner sollen erst die Anteile über 150 m2 steuerpflichtig sein. Für die Übertragung von Grundstücken bei Unternehmensweitergaben ist eine Erhöhung des Freibetrages von bisher 365.000 auf 900.000 Euro im Gespräch.
Immobilie vererben oder schenken
Möchten Sie in den nächsten Jahren Ihren Kindern, … eine Immobilie vererben oder schenken, so könnten Sie jetzt noch durch eine vorgezogene Schenkung etwas gegen die höhere Steuer unternehmen. Prüfen Sie aber, ob das sinnvoll ist und wie viel es bringt. Sie benötigen den bisherigen Einheitswert und den geschätzten Verkehrswert.
Generell gilt: Der dreifache Einheitswert ist in fast allen Fällen geringer als der Verkehrswert. Je höher der Verkehrswert ist, desto höher dürfte der Vorteil der alten gegenüber der neuen Grunderwerbsteuer sein.