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Sammelaktion Santander - Wir holen Ihr Geld zurück!

Die Santander Consumer Bank GmbH belegte Kreditnehmer, die mit ihren Raten im Verzug waren, mit unzulässig hohen Verzugszinsen und Mahnspesen. Wir klagten, bekamen recht und holten nun für Betroffene das Geld zurück.

Verzugszinsen

Zinsen und Santander, das passt irgendwie nicht zusammen. Bereits im Jahr 2013 hatte der VKI eine Sammelaktion gestartet, weil die Bank den Jahreszinssatz für Verbraucherkredite falsch berechnet hatte. Nun sind es erneut unzulässige Klauseln zu Verzugszinsen bei Verbraucherkrediten, die für Probleme mit Santander sorgen.

Konkret geht es darum, dass die Bank säumigen Kunden, die mit ihren Kreditraten in Verzug gerieten, einen vierteljährlichen Aufschlag von fünf Prozent auf den regulären Zinssatz aufbrummte. Hätte man diese Verzugszinsen jährlich aufgeschlagen, wäre alles in Ordnung gewesen. Das Konsumentenschutzgesetz sieht nämlich vor, dass die im Falle eines Verzugs erhobenen Zinsen im Jahr fünf Prozent nicht übersteigen dürfen. Beträgt der reguläre Zins also etwa drei Prozent p.a., dürfen inklusive Verzugszinsen maximal acht Prozent jährlich verlangt werden.

Mehr als fünf Prozent

Die Santander Bank schlug die Verzugszinsen jeweils am Ende jedes Kalenderquartals dem Kapital zu. Durch den sich daraus ergebenden Zinseszinseffekt liefen für die Betroffenen daher jährliche Verzugszinsen von mehr als fünf Prozent auf. Der VKI reichte deshalb im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen ein und erhielt recht. Da Santander auf eine Revision beim Obersten Gerichtshof verzichtete, wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Wien rechtskräftig.

Betroffene Kunden mit einem Verbraucherkredit bei Santander sollten inzwischen von der Bank Nachricht erhalten haben. In dem Informationsschreiben kündigt Santander an, dass den Kunden die Verzugszinsen in vollem Umfang gutgeschrieben werden und sie darüber hinaus eine Kompensationszahlung in Höhe von zehn Prozent der einkassierten Verzugszinsen erhalten.

Mahnspesen

Mahnspesen

Doch damit nicht genug. Den säumigen Kunden wurden von der Bank nicht nur Verzugszinsen aufgebrummt, Santander stellte ihnen auch noch Mahnspesen in Rechnung. Für die erste Mahnung wurden 20,33 Euro fällig, bei der zweiten waren es bereits 33,10 Euro, und die dritte Mahnung kostete 47 Euro. Diese Praxis wurde erst mit 15.12.2015 beendet.

„Mahnspesen sind zwar im Verzugsfall prinzipiell zulässig, in dieser Höhe stellen sie jedoch bei geringen Zahlungsrückständen unverhältnismäßig hohe Betreibungskosten dar. In der Staffelung der Mahnspesen sehen wir eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers“, sagt die Juristin und Leiterin der Abteilung Sammelaktionen beim VKI, Ulrike Wolf. Hinzu komme, dass die entsprechende Vertragsklausel intransparent sei. Santander sieht das offenbar ähnlich. Die Bank willigte ein, allen betroffenen Kunden, die sich beim VKI melden, auch die über die Spesen der ersten Mahnung in Höhe von 20,33 Euro hinausgehenden Mahnspesen zurückzuerstatten, da diese unangemessen sind.

Sammelaktion gestartet

Der VKI hat im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Sammelaktion (Teilnahmeformular sieheVKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich) gestartet. „Die Teilnahme ist kostenlos und lohnt sich vor allem für Kunden, die mit ihren Kreditrückzahlungen mehrmals in Verzug gerieten und mehrere Mahnschreiben erhielten. In diesen Fällen können Hundert Euro und auch mehr zusammengekommen sein“, sagt Ulrike Wolf. Wichtig ist, dass das Teilnahmeformular eigenhändig unterschrieben und per Post beziehungsweise eingescannt als E-Mail-Attachment an den VKI geschickt wird. „Die Unterschrift ist notwendig, weil uns die Bank aufgrund des Bankgeheimnisses sonst keine Auskunft geben darf“, erklärt Wolf. Da viele der Santander-Kreditnehmerinnen und -Kreditnehmer Migrationshintergrund haben, wird das Formular auch in türkischer und in kroatischer Übersetzung bereitgestellt.

Auch getilgte Kredite betroffen

Der Anspruch auf Rückzahlung der Verzugszinsen wie der Mahnspesen schließt auch Kunden ein, die ihren Kredit längst getilgt haben und gar keine Geschäftsbeziehung mehr zu Santander unterhalten. Da diese kein Konto mehr bei der Bank haben, können sie auch keine Gutschrift erhalten. Der VKI wird für diese Teilnehmer an der Sammelaktion nicht nur die Mahnspesen, sondern auch die Verzugszinsen zurückfordern.

VKI-Sammelaktion

Wir fordern für Kreditnehmer der Santander Consumer Bank GmbH unzulässig in Rechnung gestellte Mahnspesen zurück. Betroffen sind alle Kreditnehmer, die aufgrund eines Zahlungsverzuges Spesen für eine zweite beziehungsweise dritte Mahnung bezahlen mussten. Die kostenlose Sammelaktion umfasst auch bereits getilgte Kredite und bezieht Kunden mit ein, die keine Geschäftsbeziehung mehr zur Santander Consumer Bank GmbH unterhalten. Für diese holen wir auch die zu Unrecht kassierten Verzugszinsen zurück.

Weitere Informationen zur Sammelaktion finden Sie aufVKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich.

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