Die Santander Consumer Bank GmbH belegte Kreditnehmer, die mit ihren Raten im Verzug waren, mit unzulässig hohen Verzugszinsen und Mahnspesen. Wir klagten, bekamen recht und holten nun für Betroffene das Geld zurück.
Verzugszinsen
Zinsen und Santander, das passt irgendwie nicht zusammen. Bereits im Jahr 2013 hatte der VKI eine Sammelaktion gestartet, weil die Bank den Jahreszinssatz für Verbraucherkredite falsch berechnet hatte. Nun sind es erneut unzulässige Klauseln zu Verzugszinsen bei Verbraucherkrediten, die für Probleme mit Santander sorgen.
Konkret geht es darum, dass die Bank säumigen Kunden, die mit ihren Kreditraten in Verzug gerieten, einen vierteljährlichen Aufschlag von fünf Prozent auf den regulären Zinssatz aufbrummte. Hätte man diese Verzugszinsen jährlich aufgeschlagen, wäre alles in Ordnung gewesen. Das Konsumentenschutzgesetz sieht nämlich vor, dass die im Falle eines Verzugs erhobenen Zinsen im Jahr fünf Prozent nicht übersteigen dürfen. Beträgt der reguläre Zins also etwa drei Prozent p.a., dürfen inklusive Verzugszinsen maximal acht Prozent jährlich verlangt werden.
Mehr als fünf Prozent
Die Santander Bank schlug die Verzugszinsen jeweils am Ende jedes Kalenderquartals dem Kapital zu. Durch den sich daraus ergebenden Zinseszinseffekt liefen für die Betroffenen daher jährliche Verzugszinsen von mehr als fünf Prozent auf. Der VKI reichte deshalb im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die entsprechenden Klauseln in den Kreditverträgen ein und erhielt recht. Da Santander auf eine Revision beim Obersten Gerichtshof verzichtete, wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Wien rechtskräftig.
Betroffene Kunden mit einem Verbraucherkredit bei Santander sollten inzwischen von der Bank Nachricht erhalten haben. In dem Informationsschreiben kündigt Santander an, dass den Kunden die Verzugszinsen in vollem Umfang gutgeschrieben werden und sie darüber hinaus eine Kompensationszahlung in Höhe von zehn Prozent der einkassierten Verzugszinsen erhalten.