Handy oder Notebook auch zur privaten Nutzung, Verpflegung am Arbeitsplatz das sind sogenannte Sachleistungen eines Arbeitgebers an den Dienstnehmer. Für manches davon gibt es steuerliche Begünstigungen.
Gehaltserhöhung – endlich wieder mehr Geld auf dem Konto! Aber längst nicht so viel wie gedacht: Bei einer Gehaltserhöhung um 100 Euro im Monat ist der Staat mit zumindest 36,50 Euro Steuern (steuerpflichtiges Einkommen zwischen 11.000 und 24.999 Euro) und die Sozialversicherung mit rund 18 Euro beteiligt. Auch bei niedrigen und mittleren Einkommen verbleibt so weniger als die Hälfte der Gehaltserhöhung als Lohn für die Arbeitskraft.
Sachbezüge sind oft steuerlich begünstigt
Doch das muss nicht immer so sein, sind doch ausgewählte Leistungen des Arbeitgebers und sogenannte Sachbezüge oftmals steuerlich begünstigt. Der Steuerabzug ist geringer oder entfällt komplett. Wir zeigen Ihnen und den Arbeitgebern unterschiedliche Möglichkeiten auf, Zusatzleistungen steuerschonend auszugestalten. Wichtig: Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Entlohnt der Arbeitgeber nicht freiwillig in Form von Sachbezügen, so muss der Arbeitnehmer Steuern bezahlen.
Betriebseinrichtungen. Der finanzielle Vorteil von kostenloser oder verbilligter Benutzung von Einrichtungen, die der Arbeitgeber dem Personal oder Teilen der Belegschaft anbietet, ist steuerfrei. Das können Erholungs- oder Kurheime ebenso sein wie Kindergärten, Sporteinrichtungen oder Betriebsbibliotheken.
Betriebsveranstaltungen. Bei Betriebsveranstaltungen (Betriebsausflüge, Betriebsfeiern, kulturelle Veranstaltungen etc.) mit Kosten von bis zu 365 Euro im Jahr je Arbeitnehmer verzichtet der Staat auf eine Beteiligung.
Computer. Egal ob Laptop oder PC-Standgerät: Der Arbeitgeber kann Ihnen die private Mitbenutzung dieses von der Firma gestellten Arbeitsmittels erlauben. Und das für Sie steuerfrei – der Staat verzichtet auf eine steuerliche Mitbenutzungsabgabe.