Ein paarmal habe ich die Fernseh- und Rundfunkgebühr um ein bis zwei Tage verspätet eingezahlt. Deswegen hat mir die GIS Mahnspesen verrechnet. Ist dies korrekt? Ich habe nie einem entsprechenden Vertrag zugestimmt.
Geld muss rechtzeitig eintreffen
Die Gebühr ist so einzuzahlen, dass das Geld zum Fälligkeitstermin auf dem Konto der GIS eingegangen ist. Wenn die Zahlung rechtzeitig erfolgt ist, dürfen keine Mahnspesen verrechnet werden. Das Rundfunkgebührengesetz (§ 6, Absatz 3) regelt, dass bei Verzug ein Säumniszuschlag in Höhe von zehn Prozent des fälligen Betrages eingehoben werden darf.
Dafür wird ein Rückstandsausweis erstellt, der sofort exekutiert und innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.