Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Der Begriff „am selben Tag“ im Konsumentenschutzgesetz (§ 30a) ist im Sinn von 24 Stunden auszulegen, um Verbraucher vor Überrumpelung zu schützen. Ein Widerruf des Mietanbotes um 0.58 Uhr des folgendes Tages ist ohne Stornoprovision möglich.
Volltextservice: LG Graz 16.6.2003, 6 R 126/03y