Gewährleistung oder normale Reparatur
Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt oder um eine „normale“ Reparatur.
Ersteres trifft dann zu, wenn sich die Kamera nach dem Kauf innerhalb der Gewährleistungsfrist als defekt erweist. Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab dem Datum der Übergabe. Bei der Gewährleistung verlangt der Gesetzgeber eine angemessene Frist für die Reparatur. Die kann je nach Branche unterschiedlich sein. Länger als drei bis vier Wochen sollte es jedoch nicht dauern. Hier haben Sie ein Druckmittel: Sie können mit Vertragsrücktritt drohen – also damit, den Kauf rückgängig zu machen.
Verborgener Mangel bei Übergabe
Reklamieren Sie später als sechs Monate nach der Übergabe, so müssen Sie beweisen, dass der Schaden schon bei der Übergabe bestanden hat. Bei einer Reparatur außerhalb der Gewährleistung ist die Situation für Konsumenten weniger günstig. Gerät der Unternehmer mit dem Reparieren in Verzug, sollten Sie ihm eine Nachfrist setzen, am besten per eingeschriebenem Brief. Wenn dies auch nichts nützt, dürfen Sie vom Reparaturauftrag zurücktreten.