"Ich hatte einen Urlaub gebucht, den ich dann aufgrund meiner Schwangerschaft stornieren musste. Der Reiseveranstalter will mir die Anzahlung nicht zurückzahlen. Ist diese Vorgangsweise zulässig?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Martha Ritschl.
Martha Ritschl |
Eine Reise darf nur unter ganz bestimmten Bedingungen storniert werden. Diese Stornobedingungen sind in den Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt. Die Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitraum bis zur Abreise und somit nach den Chancen des Reiseveranstalters, Ersatz zu finden.
Reduzierung verlangen
Kulanzregelungen sind Sache des Reisebüros oder des Anbieters. Wenn Sie also eine Reise storniert haben und meinen, die Stornogebühr sei zu hoch, weil der Platz anderweitig genutzt werden konnte (beispielsweise wenn nachgewiesen werden kann, dass das Hotel trotzdem voll war), besteht die Möglichkeit, eine Reduzierung zu verlangen. Dafür müssen Sie unter Umständen das Gericht einschalten. Vor einer Klage sollten Sie sich aber über deren Kosten und Risiko informieren.