In unserem neuen Ratgeber informieren wir Sie ausführlich über all Ihre Rechte auf Reisen. Als kleine "Kostprobe" haben wir wichtige Fragen und Antworten rund ums Buchen zusammengestellt.
Kann ich mich darauf verlassen, dass das, was im Prospekt steht, gilt?
Grundsätzlich ist der Inhalt des Prospekts Vertragsgrundlage. Wenn auf dem Buchungsschein die Leistungsbeschreibung (z.B. Zimmertyp) ausdrücklich anders angegeben wird, gelten allerdings die Angaben auf dem Buchungsschein. Daher ist es wichtig, Katalog und Buchungsschein genau zu vergleichen.
Was gilt für die Anzahlung bei einer Pauschalreise?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Veranstalter eine Anzahlung von maximal 20 Prozent verlangen darf. Den Rest müssen Sie erst bezahlen, wenn man Ihnen die Reiseunterlagen ausfolgt, jedenfalls nicht früher als 14 Tage vor Reiseantritt.
Was kann ich tun, wenn eine gebuchte Reise plötzlich teurer wird?
Ein Veranstalter kann den bereits vereinbarten Reisepreis nur unter ganz besonderen Umständen und innerhalb bestimmter Fristen erhöhen:
- In den letzten 20 Tagen vor der Abreise darf der Preis einer Pauschalreise nicht mehr erhöht werden. Das gilt auch für Frühbuchungen mehr als zwei Monate vor Reiseantritt.
- Eine Preiserhöhung ist auch dann unzulässig, wenn der Vertragsabschluss weniger als zwei Monate vor Erbringung der Leistung erfolgt.
- Außerhalb der Schutzfrist von 20 Tagen kann der Veranstalter eine Preiserhöhung nur mit einer Änderung der Beförderungskosten ("Kerosinzuschlag“), der Abgaben ("Flughafengebühr“) oder der Wechselkurse begründen. Dazu muss der Vertrag genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten. Bei einer Erhöhung um mehr als zehn Prozent des Gesamtpreises hat der Reisende das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
Was ist, wenn die gebuchte Reise als Last-Minute-Angebot deutlich billiger angeboten wird?
Dann haben Sie eben Pech gehabt. Es kann mitunter passieren, dass Sie als Frühbucher feststellen, dass Sie Ihre Reise trotz Frühbucherbonus teurer gebucht haben als das unmittelbar vor Abreise an einer Restplatzbörse möglich gewesen wäre.