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Reisen: Preiserhöhung - Zwei Monats-Frist

Wir haben im Juni eine Reise gebucht. Jetzt verlangt das Reisebüro eine Nachzahlung. Ist das zulässig?

Die Reisebedingungen der meisten Veranstalter enthalten einen Preisänderungsvorbehalt, um kleinere Preiskorrekturen zu ermöglichen. Aber sogar bei einem solchen Preiserhöhungsvorbehalt darf der Preis nur dann erhöht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als zwei Monate liegen.

Gründe einzeln ausgehandelt

Innerhalb dieser Zwei-Monats- Frist dürfen Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe dafür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Die Gründe müssen außerdem vom Willen des Unternehmens unabhängig sein.

Pauschalreisen: 20-Tage-Frist

Für Pauschalreisen gilt zusätzlich: In den letzten 20 Tagen vor der Abreise dürfen die Preise in keinem Fall mehr erhöht werden. Bei einer erheblichen Preiserhöhung hat der Reisende jedenfalls ein Rücktrittsrecht. Nach den Allgemeinen Reisebürobedingungen ist dies bei einer Erhöhung um mehr als 10 Prozent der Fall.

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