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Reisekrankenversicherung - Schutz vor Reisefrust

  • Breite Palette an unterschiedlichen Anbietern
  • Versicherungsschutz dem Reiseziel anpassen
  • Vorhandene Deckungen überprüfen

Wenn der Urlaub teuer wird

Urlaub, Ferien, Reisen – wer denkt da bei der Planung schon gerne daran, dass er auch während der schönsten Tage des Jahres nicht vor einer Krankheit oder einem Unfall gefeit ist! Doch das kann sich bitter rächen, denn selbst kleinere Behandlungen können den Urlaubsspaß gründlich verderben. Die Kosten für Arzt und vor allem Spital steigen auch im Ausland beständig, und die Rückholung aus dem Ausland ist im vergangenen Jahr nach Angaben der Europäischen Reiseversicherung sogar um 30 Prozent teurer geworden. Rund 14.400 Euro kostete dort der durchschnittliche Rückflug per Ambulanzjet, und auch die krankheitsbedingte Rückreise in der Linienmaschine kam noch auf satte 3000 Euro. Für die Krankenbehandlung fielen im Schnitt über 1000 Euro pro Fall an, die Unfallkosten lagen sogar bei über 13.000 Euro pro Schadensfall.

Rückerstattung nur nach Kassentarif

Grund genug also, vor der nächsten Reise an den Versicherungsschutz zu denken. Innerhalb Europas ist durch die e-card ein gewisser Basisschutz gewährleistet. Darüber hinaus gibt es mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei Sozialversicherungsabkommen: In diesen Ländern kann der altbewährte Auslandskrankenschein bei der zuständigen Kasse oder Behörde gegen einen gültigen Behandlungsschein eingetauscht werden. Für Reisen in alle anderen Länder der Welt müssen die Kosten für eine ärztliche Behandlung, für Medikamente usw. in jedem Fall zuerst aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die möglichst detaillierte Honorarrechnung kann dann zur Rückerstattung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
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Europäisches Verbraucherzentrum

Diese Erhebung wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Bei Konsumentenproblemen mit Unternehmen in anderen EU-Staaten steht Ihnen die Europäische Verbraucherberatung zur Verfügung: 
Tel.: 0810 810 225 aus ganz Österreich zum Regionaltarif.
Informationen finden Sie auch auf www.europakonsument.at   

In der Tabelle finden Sie:
American Express Card
Diners Club Classic
MasterCard Gold
Visa Classic

Ersetzt werden allerdings nur die Kosten, die für eine vergleichbare Behandlung in Österreich von der Kasse übernommen würden. Die Differenz müssen Sie selbst tragen, wenn Sie keine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Rücktransportkosten werden von der Kasse in keinem Fall übernommen. Falls Sie darauf Wert legen oder in ein Land mit niedrigem medizinischen Versorgungsstandard reisen, sollten Sie den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.

Privat versichern: wer, was, wie lange?

Die gibt es unter anderem bei den auf Reisen spezialisierten Instituten Europäische Reiseversicherung und Mondial Assistance (vormals Elvia). Beide bieten eine Reihe von Versicherungspaketen an, aber auch einzelne Bausteine wie eine separate Storno- oder Krankenversicherung. Und beide Versicherer stellen ihre Angebote auf ihren Homepages übersichtlich und verständlich dar.

Wer sich dafür interessiert, sollte daher bei www.europaeische.at beziehungsweise www.mondial-assistance.at vorbeischauen.

Bevor Sie entsprechende Angebote einholen und vergleichen, überlegen Sie aber, ob nicht bereits Versicherungsschutz besteht. Zum Beispiel über eine private Zusatzkrankenversicherung oder Unfallversicherung mit europa- oder weltweiter Geltung, über die Kreditkarte, die Mitgliedschaft beim Alpenverein oder den Naturfreunden, den Schutzbrief bei einem Autofahrerclub.

Reisegewohnheiten berücksichtigen 

Außerdem sollten Sie sich darüber klar werden, was Sie benötigen. Wenn Sie öfter im Jahr auf Reisen gehen, und seien es auch nur Kurzreisen über die Grenze oder Wochenend-Städteflüge, kann sich eine Langzeit- oder Jahresversicherung lohnen. Wenn Sie mit Partner und Kindern, eventuell auch noch mit Freunden der Kinder, verreisen, kommt es am günstigsten, wenn Sie ein Produkt wählen, wo Mitreisende inkludiert sind. Wenn Sie bereits an schwereren Vorerkrankungen oder chronischen Erkrankungen leiden, kann es Probleme geben, überhaupt einen Versicherungsschutz zu erhalten. Grundsätzlich macht eine Rückholversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme auf jeden Fall Sinn (siehe die eingangs erwähnten Kosten für eine Rückholung auf dem Luftweg).

Beginn und Ende der Versicherung

Sehen Sie sich auch genau an, wann die Versicherung beginnt und wann sie endet: Normalerweise gilt sie ab Verlassen des Wohnorts und bis zur Rückkehr dorthin, aber das ist nicht bei jeder Polizze so. Und weil Krankwerden im Urlaub ohnedies schon unangenehm genug ist, achten Sie auch auf die Deckungssummen, die für die einzelnen Leistungen angeboten werden. Damit sich zumindest finanziell die Misere in Grenzen hält!

Worauf bei den Anbietern zu achten ist

  • Kreditkarten: Bieten sehr unterschiedlichen Versicherungsschutz auf Reisen: oft an bestimmte Bedingungen der Karte geknüpft (einen Überblick über den Krankenversicherungsschutz bei den gängigsten Kreditkarten bietet unsere Tabelle). Auch Karten ohne jeglichen Versicherungsschutz werden angeboten. Sie sind dann sinnvoll, wenn man für Krankheiten auf Reisen schon anderweitig vorgesorgt hat. Grundsätzlich sollten Sie genau prüfen, welchen Schutz Ihre Karte bietet. Daher die Kreditkartenunterlagen genau durchlesen!
  • Alpenverein/Naturfreunde: Bieten im Rahmen einer Mitgliedschaft Reiseversicherungsschutz (Jahresbeitrag ohne Ermäßigungen: Alpenverein 48,50 Euro, Naturfreunde 37,50 Euro). Bei den Naturfreunden sind nur Freizeitunfälle automatisch inkludiert; die weltweit gültige Auslandsreiseversicherung können Sie durch Aufzahlung von 7 Euro abschließen.
  • ARBÖ/ÖAMTC: Bieten ausschließlich für Mitglieder Sicherheitspass bzw. Schutzbrief mit unterschiedlichen Leistungen und Geltungsbereichen an. Vor allem bei der ÖAMTC-Palette genau darauf achten, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen (europa-/weltweit, wie lange, wie viele Versicherte usw.).
  • OAFA (Österreichische Ärzteflugambulanz) und IFRA (Internationaler Flugrettungsdienst Austria). Sind auf die Rückholung verletzter und
    erkrankter Personen aus dem Ausland per Flugzeug spezialisiert. Standardisierte Versicherungspakete, also kein separater Abschluss einer reinen Reisekrankenversicherung möglich. Bei IFRA ist zusätzlich eine Jahresmitgliedschaft Voraussetzung.
  • Private Unfall- oder Zusatzkrankenversicherung: Deckt europa- oder weltweit auch Unfälle und Erkrankungen auf Reisen ab. Unbedingt den Geltungsbereich überprüfen und auf ausreichend hohe Versicherungssummen achten!
  • Reiseveranstalter: Bieten bei der Buchung meist standardisierte Versicherungsprodukte an. Individuellere Wünsche lassen sich über spezialisierte Reiseversicherer abdecken.

Wann und wo die e-card-schützt

Geltungsbereich: Seit 2006 bietet die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK; in Österreich auf der Rückseite der e-card) Krankenversicherungsschutz in allen 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie der griechische Teil Zyperns), in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in der Schweiz.

e-card; Foto: Wodicka

Versicherungsumfang: Versichert sind ambulante oder stationäre Behandlungen bei Vertragsärzten und -spitälern des dortigen Krankenversicherungsträgers bzw. staatlichen Gesundheitsdienstes. Falls Sie Wahl- und Privatärzte oder -kliniken in Anspruch nehmen, werden von der österreichischen Krankenkasse nur 80 Prozent dessen ersetzt, was für die Behandlung hierzulande bezahlt würde.

Nicht versichert ist der Rücktransport vom Urlaubsort an den Wohnort oder in ein Spital in der Heimat!

Abwicklung in der Praxis: Wie erste Erfahrungen von Reisenden zeigen, wird auch in e-card-Ländern oft auf Barzahlung bestanden, weil dadurch flexiblere (sprich: höhere) Honorare möglich sind und der bürokratische Aufwand für die Behandelnden wegfällt. Erkundigen Sie sich daher, außer in akuten Notfällen, im Hotel oder bei anderen Touristen nach Vertragsärzten und -spitälern. Fragen Sie vor der Behandlung nach den Kosten und suchen Sie bei unangemessen hoch erscheinenden Honoraren eventuell einen anderen Arzt oder ein Spital auf. Achten Sie bei der Honorarausstellung auf möglichst genaue Angaben: Datum, Name und Adresse von Arzt oder Krankenhaus, Ihre persönlichen Daten, Art der Behandlung und detaillierte Kostenaufschlüsselung. Nach der Rückkehr in die Heimat reichen Sie die Honorarrechnung beim zuständigen Krankenversicherungsträger ein. Der Kostenersatz erfolgt nach den in Österreich gültigen Tarifsätzen. Liegen die ausländischen Behandlungskosten darüber, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen oder – falls vorhanden – über die private Reiseversicherung abrechnen.

Reisekrankenversicherung: Kompetent mit "Konsument"

  • Vor der Reise. Prüfen, ob im Urlaubsland Versicherungsschutz existiert (in den USA z.B. eher nicht).
  • Vorhandene Versicherungen prüfen. Kreditkarte, Mitgliedschaften in Autofahrer- oder Alpinvereinen, private Krankenversicherungen, E-card: Welcher Schutz ist wo gegeben?
  • Rücktransportschutz sinnvoll. Bei Reisen in weiter entfernte Länder ist die Absicherung des Heimtransports sinnvoll. Diesen bietet die E-card nicht. 
  • Private Versicherungen. Gibt es von mehreren unterschiedlichen Anbietern. Achten Sie auf den Geltungsbereich, auf ausreichend hohe Deckungssummen sowie darauf, wer mitversichert ist und unter welchen Voraussetzungen der Schutz gilt.
  • Schutz nach Bedarf. Reiseversicherungspakete enthalten sinnvolle und weniger sinnvolle Bestandteile. Sinnvoll sind Reisestorno- und -krankenversicherung. Diese beiden können aber auch alleine abgeschlossen werden.
  • Ausschlüsse und Einschränkungen . Lassen Sie sich genau erklären, unter welchen Bedingungen der Versicherungsschutz eingeschränkt wird!
  • Problematische Komplettpakete. Der enthaltene Reisegepäckschutz bietet eher wenig Leistungen und ist, ebenso wie die private Haftpflicht, oft in einer bestehenden Haushaltsversicherung enthalten oder durch die Kreditkarte abgedeckt.

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