Neu gekauft, aber das Display war kaputt. Red Zac wollte nicht seine Gewährleistungspflicht erfüllen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Bei Red Zac Stohlhofer, Wien, wurden Fernseher der Marke Samsung in Aktion angeboten. Herr Klinger nutzte die Gelegenheit und erstand das letzte lagernde Gerät. Es wurde ihm in einem unbeschädigten Karton verpackt übergeben. Zu Hause entdeckte er allerdings, dass das Display gebrochen war.
Recht auf Gewährleistung
Er reklamierte umgehend bei Red Zac Stohlhofer und pochte auf sein Recht auf Gewährleistung. Red Zac Stohlhofer lehnte ab und verwies auf die Herstellergarantie. Samsung wiederum lehnte eine Leistung im Rahmen der Garantie ab. Erst als wir Red Zac Stohlhofer auf seine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hinwiesen, tauschte das Unternehmen das defekte TV-Gerät doch noch aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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