Verschulden trifft Lokalbesitzer
Man wird annehmen können, dass der Koch nicht gut aufgepasst hat. In diesem Fall trifft den Inhaber des Lokales ein Verschulden, und man kann den Schaden gegen ihn geltend machen. Der Lokalbesitzer müsste beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Wirt haftet daneben aber auch im Rahmen der Produkthaftung. Wer ein fehlerhaftes Produkt erzeugt, haftet für den dadurch verursachten Schaden, und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt.
... oder den Lieferanten
Anders wäre es, wenn eine Speise nicht vom Lokal selbst hergestellt, sondern zugeliefert wird, etwa ein Apfelstrudel zum Dessert. Hier müsste man sich nicht an den Wirt, sondern an den Erzeuger der zugelieferten Speise halten. Dieser haftet für den Schaden in gleichem Umfang wie der Lokalinhaber.