Im Frühjahr 2016 ging der Reiseveranstalter Premium Lifestyle World Event & Marketing GmbH in Konkurs. Die Versicherungssumme reichte nicht. Wir vom VKI klagen.
Zwar müssen Reiseveranstalter prinzipiell eine Versicherung abschließen, die im Insolvenzfall einspringt. Nicht erstattungsfähig sind lediglich bei der Buchung verrechnete Bearbeitungsgebühren. Im vorliegenden Fall war die Versicherungssumme jedoch nicht ausreichend. Den Kunden wurde deshalb nur ein Teil ihrer Anzahlung rückerstattet.
VKI hilft über Geltendmachung der Staatshaftung
Der VKI verhilft Konsumentinnen und Konsumenten nun über Geltendmachung der Staatshaftung, ihr gesamtes Geld zurückzubekommen. Gegen einen Organisationsbeitrag von 20 Euro setzen wir Ihren Rückerstattungsanspruch nach Prüfung Ihrer Reiseunterlagen durch. Weitere Informationen zur Teilnahme an der Aktion finden Sie auf VKI-Rechtsabteilung: Konsumentenrecht in Österreich. Wurde im Zusammenhang mit der Reisebuchung eine Reiseversicherung abgeschlossen, kann man auch von dieser zurücktreten und die bezahlte Prämie von der jeweiligen Versicherung zurückfordern.