Zum Inhalt
Möbelpacker mit Kisten von Kika und Leiner
Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com; Montage: VKI

Kika/Leiner: Insolvenz - Was tun?

, aktualisiert am

2023 sollte Kika/Leiner saniert werden. Der Versuch ist gescheitert, das Unternehmen in Konkurs. Viele verlieren ihr Geld.

Dr. Petra Leupold leitet die Klagsabteilung im VKI. Hier ihre Einschätzung:

Portrait Dr.in Petra Leupold LL.M. (UCLA) - VKI-Juristin
Dr.Petra Leupold leitet die Klagsabteilung im VKI Bild: VKI

"Über das Vermögen von kika/Leiner wurde bereits am 14.6.2023 ein Sanierungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren war für betroffene Verbraucher:innen günstig, weil das Ziel in der Fortführung des Unternehmens besteht." Kunden sind in so einem Fall deutlich besser gestellt als in einem Konkursverfahren. Letzteres zielt auf die Zerschlagung und Verwertung des Vermögens. 

Leupold weiter: "Damals war etwa eine Einlösung der Gutscheine in voller Höhe in den Filialen weiterhin möglich. Offene Verträge – wie z.B. ausständige Lieferungen aus Kaufverträgen – wurden vollständig erfüllt."

Sanierung gescheitert, jetzt Konkurs

Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist gescheitert. Kika/Leiner ist nun in Konkurs. Kunden und Lieferanten verlieren Geld, das Personal den Job.

Leupold: "Für betroffene Kund:innen gilt wie in jedem Konkursverfahren: 

  • Sie können Gutscheine nicht mehr einlösen. 
  • Wer als Käufer Ansprüche hat - z.B. auf Lieferung bezahlter Ware oder Gewährleistung (falls gekaufte Waren Mängel aufweisen), muss das im Insolvenzverfahren anmelden." 

Forderung anmelden 

Leupold: "Wer seine Forderung im Insolvenzverfahren anmeldet hat eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Betroffene Verbraucher müssen daher die Anmeldekosten gegen die zu erwartende Quote (häufig im einstelligen Bereich) abwägen. So eine Anmeldung rentiert sich erst bei einem höherwertigen Gutschein. Andernfalls macht eine Anmeldung der Forderung wirtschaftlich keinen Sinn."

"Quote" bedeutet: Hat - stark vereinfacht - das Unternehmen Schulden von 1 Mio Euro und ein Vermögen von 100.000 Euro, dann beträgt die Quote 10 Prozent. Von einer angemeldeten Forderung von 1000 Euro bekommen Sie 10 Prozent zurück - abzüglich der Gebühren.

Gericht, Anwalt, Gläubigerschutz

Ihre Forderung können Sie auf drei Wegen stellen:

  • direkt beim Landesgericht St. Pölten (14 S 173/24 t). Hier zum Formular.
  • über eine Anwaltskanzlei
  • über einen Gläubigerschutzverband. Das können z.B. sein KSV1870, Alpenländischer Kreditorenverband, Creditreform. Bei Anwaltskanzlei und Gläubigerschutzverband kommen in sehr vielen Fällen weitere Kosten auf Sie zu.

KIKA/Leiner verschickt seit 9.12.2024 Briefe an Kund:innen, ob und wie Verträge (z.B. Käufe) eingehalten werden - oder eben nicht. Lesen Sie die aktuellen FAQ von KIKA/Leiner zu Anzahlungen, Lieferung, Umtausch, Gutschein, Kredit, Fanpunkte, Abverkauf und Öffnungszeiten.

Möglichst keine Anzahlung

Leupold: "Grundsätzlich raten wir Betroffenen, keine Anzahlungen mehr zu leisten, sondern den gesamten Preis erst zu zahlen, wenn die Ware vollständig übergeben wird. Bei einem Konkurs besteht die Gefahr, dass Kunden die Anzahlung nur mehr in Höhe der Quote zurück erhalten."

"Ich habe einen Gutschein"

Im Konkurs nimmt das Unternehmen Gutscheine nicht mehr entgegen und Sie müssen sich - siehe oben - überlegen, ob es sinnvoll ist diese Forderung anzumelden. 

Charge back

Wer eine Anzahlung mit Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt hat, könnte sie über eine sogenannte Umsatzreklamation ("Chargeback") zurückfordern. Dazu muss man sich an jene Bank wenden, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Die Frist dafür beträgt in der Regel 120 Tage ab Bestell- bzw. geplantem Lieferdatum. "Chargeback" ist, so berichtet die AK, bei Österreichs Banken gängige Praxis und bei allen Kreditkarten und Debitkarten, etwa von Mastercard oder Visa, üblich. 

Eine juristische Zusammenfassung finden Sie hier: https://verbraucherrecht.at/sanierungsverfahren-bei-kikaleiner/66741

Mehr zum Thema Konkurs.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Insolvenz bei Unternehmen - Was soll ich tun?

Insolvenz bei Unternehmen - Was soll ich tun?

Bestellt, unterzeichnet, angezahlt und jetzt droht Konkurs? Wegen der Coronavirus-Krise befürchten Experten eine Insolvenzwelle. Wir zeigen, was Ihnen als Konsument zusteht.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang