AKTUALISIERUNG (14.1.2025): Die offizielle Frist zur Anmeldung von Forderungen ist am 10.1.2025 abgelaufen. Lesen Sie über die letzte Nachfrist.
+++
Dr. Petra Leupold leitet die Klagsabteilung im VKI. Hier ihre Einschätzung:
2023 sollte Kika/Leiner saniert werden. Der Versuch ist gescheitert, das Unternehmen in Konkurs. Viele verlieren ihr Geld.
AKTUALISIERUNG (14.1.2025): Die offizielle Frist zur Anmeldung von Forderungen ist am 10.1.2025 abgelaufen. Lesen Sie über die letzte Nachfrist.
+++
Dr. Petra Leupold leitet die Klagsabteilung im VKI. Hier ihre Einschätzung:
"Über das Vermögen von kika/Leiner wurde bereits am 14.6.2023 ein Sanierungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren war für betroffene Verbraucher:innen günstig, weil das Ziel in der Fortführung des Unternehmens besteht." Kunden sind in so einem Fall deutlich besser gestellt als in einem Konkursverfahren. Letzteres zielt auf die Zerschlagung und Verwertung des Vermögens.
Leupold weiter: "Damals war etwa eine Einlösung der Gutscheine in voller Höhe in den Filialen weiterhin möglich. Offene Verträge – wie z.B. ausständige Lieferungen aus Kaufverträgen – wurden vollständig erfüllt."
Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung ist gescheitert. Kika/Leiner ist nun in Konkurs. Kunden und Lieferanten verlieren Geld, das Personal den Job.
Leupold: "Für betroffene Kund:innen gilt wie in jedem Konkursverfahren:
Leupold: "Wer seine Forderung im Insolvenzverfahren anmeldet hat eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Betroffene Verbraucher müssen daher die Anmeldekosten gegen die zu erwartende Quote (häufig im einstelligen Bereich) abwägen. So eine Anmeldung rentiert sich erst bei einem höherwertigen Gutschein. Andernfalls macht eine Anmeldung der Forderung wirtschaftlich keinen Sinn."
"Quote" bedeutet: Hat - stark vereinfacht - das Unternehmen Schulden von 1 Mio Euro und ein Vermögen von 100.000 Euro, dann beträgt die Quote 10 Prozent. Von einer angemeldeten Forderung von 1000 Euro bekommen Sie 10 Prozent zurück - abzüglich der Gebühren.
Ihre Forderung können Sie auf drei Wegen stellen:
KIKA/Leiner verschickt seit 9.12.2024 Briefe an Kund:innen, ob und wie Verträge (z.B. Käufe) eingehalten werden - oder eben nicht. Lesen Sie die aktuellen FAQ von KIKA/Leiner zu Anzahlungen, Lieferung, Umtausch, Gutschein, Kredit, Fanpunkte, Abverkauf und Öffnungszeiten.
Leupold: "Grundsätzlich raten wir Betroffenen, keine Anzahlungen mehr zu leisten, sondern den gesamten Preis erst zu zahlen, wenn die Ware vollständig übergeben wird. Bei einem Konkurs besteht die Gefahr, dass Kunden die Anzahlung nur mehr in Höhe der Quote zurück erhalten."
Im Konkurs nimmt das Unternehmen Gutscheine nicht mehr entgegen und Sie müssen sich - siehe oben - überlegen, ob es sinnvoll ist diese Forderung anzumelden.
Wer eine Anzahlung mit Kreditkarte oder Debitkarte bezahlt hat, könnte sie über eine sogenannte Umsatzreklamation ("Chargeback") zurückfordern. Dazu muss man sich an jene Bank wenden, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Die Frist dafür beträgt in der Regel 120 Tage ab Bestell- bzw. geplantem Lieferdatum. "Chargeback" ist, so berichtet die AK, bei Österreichs Banken gängige Praxis und bei allen Kreditkarten und Debitkarten, etwa von Mastercard oder Visa, üblich.
Eine juristische Zusammenfassung finden Sie hier: https://verbraucherrecht.at/sanierungsverfahren-bei-kikaleiner/66741
Mehr zum Thema Konkurs.
Bestellt, unterzeichnet, angezahlt und jetzt droht Konkurs? Wegen der Coronavirus-Krise befürchten Experten eine Insolvenzwelle. Wir zeigen, was Ihnen als Konsument zusteht.
Sie haben Gutscheine gekauft, eine Anzahlung geleistet und hören jetzt, dass es dem Unternehmen finanziell schlecht geht. Was tun?
Wir haben geklagt: 47 Klauseln sind gesetzwidrig. Schwere Benachteiligung von Verbraucher:innen. Geld zurück.
In den ersten drei Quartalen 2017 ging die Zahl der Privatinsolvenzen im Vergleich zur Vorjahresperiode um 22 Prozent zurück.
Im Frühjahr 2016 ging der Reiseveranstalter Premium Lifestyle World Event & Marketing GmbH in Konkurs. Wenn Sie betroffen sind: Beteiligen Sie sich an unserer Klage.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild:
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare