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Möbelpacker mit Kisten von Kika und Leiner
Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com; Montage: VKI

Kika/Leiner: Insolvenz - Was tun?

, aktualisiert am

2023 sollte Kika/Leiner saniert werden. Dieser Versuch ist gescheitert. 

Dr. Petra Leupold leitet die Klagsabteilung im VKI. Hier ihre Einschätzung:

Portrait von Dr. Petra Leupold, Juristin beim VKI
Dr. Petra Leupold, Juristin in der VKI-Rechtsabteilung Bild: Konstantinoudi/VKI

"Über das Vermögen von kika/Leiner wurde bereits am 14.6.2023 ein Sanierungsverfahren eröffnet. Dieses Verfahren war für betroffene Verbraucher:innen günstig, weil das Ziel in der Fortführung des Unternehmens besteht." Kunden sind in so einem Fall deutlich besser gestellt als in einem Konkursverfahren. Letzteres zielt auf die Zerschlagung und Verwertung des Vermögens. 

Leupold weiter: "Damals war etwa eine Einlösung der Gutscheine in voller Höhe in den Filialen weiterhin möglich. Offene Verträge – wie z.B. ausständige Lieferungen aus Kaufverträgen – wurden vollständig erfüllt."

Sanierung ohne Eigenverwaltung?

Derzeit ist - Stand 14.11.2024 - mit einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung und nicht mehr mit einem Konkursverfahren zu rechnen. 

Leupold: "Für betroffene Kund:innen gilt wie in jedem Konkursverfahren: 

  • Die Einlösung von Gutscheinen ist nicht mehr möglich. 
  • Ansprüche der Käufer auf Vertragserfüllung (zB auf Lieferung der Ware) oder Gewährleistung, falls gekaufte Waren Mängel aufweisen, müssen im Insolvenzverfahren angemeldet werden." 

Forderung anmelden 

"Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Betroffene Verbraucher müssen daher die Anmeldekosten gegen die zu erwartende Quote (häufig im einstelligen Bereich) abwägen. So eine Anmeldung rentiert sich grundsätzlich erst bei einem höherwertigen Gutschein. Andernfalls macht eine Anmeldung der Forderung wirtschaftlich keinen Sinn."

Möglichst keine Anzahlung

Leupold: "Grundsätzlich raten wir Betroffenen, keine Anzahlungen mehr zu leisten, sondern den gesamten Preis erst zu zahlen, wenn die Ware vollständig übergeben wird. Bei einem Konkurs besteht die Gefahr, dass Kunden die Anzahlung nur mehr in Höhe der Quote zurück erhalten."

"Ich habe einen Gutschein"

Wenn Sie von kika/Leiner einen Gutschein haben, empfehlen wir - Stand 13.11.2024 - diesen Gutschein möglichst schnell einzulösen, am besten für Dinge, die Sie mitnehmen können. Kommt es zur Insolvenz, nimmt das Unternehmen Gutscheine nicht mehr entgegen und Sie müssen sich - siehe oben - überlegen, ob es sinnvoll ist diese Forderung anzumelden. 

Eine juristische Zusammenfassung finden Sie hier: https://verbraucherrecht.at/sanierungsverfahren-bei-kikaleiner/66741

Mehr zum Thema Konkurs.

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