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Figur steht in der Mitte, viele rundherum liefern zu
Lyconet: undurchsichtige Geschäfte, gesetzwidrige Klauseln Bild: Leremy/Shutterstock

Lyconet-Cashback: Urteil - App, Aktie, Auszahlung

, aktualisiert am

Klage: 47 Klauseln gesetzwidrig. Geld zurück. Schwere Benachteiligung von Verbraucher:innen.

Undurchsichtig. Wer einen Blick auf die Lyconet-Website wirft, wird sich schwertun, zu verstehen, was das Unternehmen eigentlich verkauft. 

Screenshot der Lyconet-Startseite zeigt die Angebote Myworld, Travelworld und Eliteclub
Lyconet-Angebote Myworld, Travelworld, Eliteclub Bild: Screenshot Lyconet.com/at vom 26.2.2024

Myworld, Travelworld, Eliteclub

Dabei handelt es sich, nach eigener Darstellung, unter anderem um eine Einkaufsgemeinschaft, die es Mitgliedern ermöglichen sollte, durch den Kauf von Waren und Dienstleistungen bei Partnerunternehmen Vorteile zu erhalten. Wer teilnimmt, muss zunächst investieren, soll andere Teilnehmer gewinnen und verdient dann an deren Umsätzen. Ein Teil des Angebotes soll in einem Cashback-System bestehen („Geld zurück bei jedem Einkauf“).

Kleingedrucktes von Lyconet geprüft

Wir haben das Kleingedruckte von Lyconet geprüft und sind im Auftrag des Sozialministeriums vor Gericht gegangen. Der Oberste Gerichtshof hat 47 Klauseln von Lyconet als gesetzwidrig beurteilt. Sie seien intransparent, also undurchsichtig.

Bonus Units, Customer Units, Folge-Units

So wurden etwa Begriffe wie 

  • „Bonus Units“, 
  • „Customer Units“, 
  • „Folge-Units“, 
  • „Transfer Units“, 
  • „Lifeline“, 
  • „Upline“, 
  • „Balance Programm“, 
  • „Karriere Programm“, 
  • „Balance-Kategorie“, und 
  • „Balance Commission“ 

verwendet, deren Bedeutung unklar blieb. 

Schwere Benachteiligung von Verbraucher:innen

Bei einigen Klauseln stellten die Gerichte eine schwere Benachteiligung von Verbraucher:innen fest. Unzulässig sind etwa die weitreichenden Möglichkeiten zur Auflösung der „Marketervereinbarungen“ durch Lyconet sowie überbordende Geheimhaltungspflichten. 

Cashback anders herum

Aus dem Urteil könnte Cashback der anderen Art folgen. Betroffene Lyconet-Verträge sind unwirksam und Verbraucher:innen können ihr Geld zur Gänze zurückfordern.

Lyconet aus Lyoness

Lyconet ist aus Lyoness hervorgegangen. Lyoness-Firmen wurden mehrfach von Gerichten als Schneeballsystem bzw. Pyramidenspiel eingestuft. Die Lyoness International und die Lyoness Europe sind seit Herbst 2023 insolvent. Forderungen gegenüber der Lyoness Europe AG konnten bis 27.2.2024 beim Konkursamt in Buchs (Schweiz) angemeldet werden.

Geschädigter berichtet

Ein Certificate of Success, ausgestellt von Lyconet
Ein Certificate of Success, ausgestellt von Lyconet, unterschrieben von Mario Kapun und Hubert Freidl Bild: privat/VKI

Als langjähriger Leser Ihres Magazins "KONSUMENT" habe ich mit großem Interesse den Artikel zu "Lyconet" verfolgt.

Von Familienmitglied angeworben

2017 unwissend und naiv von einem Familienmitglied angeworben, habe ich in mehrere Clouds investiert, in der Hoffnung durch versprochene, monatliche Ausschüttungen meine Einkünfte aufzubessern. 2018 kam dann die Forderung von Lyoness/Lyconet, dass die Clouds durch weitere nicht unerhebliche Zahlungen geswitcht werden müssten. Dazu kamen Forderungen von rund 100 Euro monatlich, welche zusätzlich zu tätigen seien. 

Kapital in Aktien umwandeln

Als bis Anfang 2021 noch immer keine Auszahlungen bei mir eingelangt waren und erneut eine sehr undurchsichtige Forderung auftauchte, nämlich quasi per Knopfdruck das gesamte in die Clouds eingezahlte Kapital in Aktien umzuwandeln (Aktien, die noch gar nicht gehandelt wurden), wurde ich hellhörig. Ich stoppte im Februar 2021 die Überweisungen an Lyoness/Lyconet, erteilte einem Anwalt das Mandat. Der Prozess wurde nach gut 2 Jahren vor Gericht rechtskräftig gewonnen. Allerdings mit dem Resultat, dass Lyoness/Lyconet bis jetzt jegliche Rückzahlung verweigert.

Myworld macht weiter

Natürlich würde ich gerne etwas von meinem Geld zurückbekommen. Aber vorrangig wäre es höchst an der Zeit, den Praktiken von Lyoness/Lyconet ein Ende zu setzen, da das Unternehmen unter dem Namen "My World" immer noch weiteragiert und nach wie vor täglich zig neue KundenInnen anwirbt.

Name der Redaktion bekannt
Leserbrief gekürzt und bearbeitet

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