- Auf Kosten und Flexibilität achten
- Inflationsschutz einbauen
- Wichtige Fragen und Antworten
Unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen
Seit die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge vor rund eineinhalb Jahren vom Stapel lief, hat sie sich zu einem richtigen Renner entwickelt: 500.000 Zukunftsvorsorgeprodukte wurden bis zum Herbst dieses Jahres an den Mann oder die Frau gebracht, bis Jahresende rechnen die Anbieter mit weiteren 100.000 Abschlüssen. Sie sind da noch nicht dabei? Kein Grund zur Panik: Nicht jeder, der privat für die Pensionszeit ansparen will, muss zwangsläufig ein Produkt der Zukunftsvorsorge wählen. Vom Standpunkt der sicheren Rendite aus betrachtet, kann sich ein herkömmliches Anlageprodukt ebenso gut, wenn nicht sogar besser eignen.
Wer sich dennoch für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge entscheidet, sollte sie auf jeden Fall möglichst auf seine Umstände hin optimieren. Denn auch wenn sie staatlich gefördert wird und einige Rahmenbedingungen (Mindestdauer und Form der Veranlagung) gesetzlich festgelegt sind, ist noch lange nicht ein Angebot wie das andere. Versicherungs- und Fondsprodukte stehen zur Auswahl. Die (privaten) Anbieter gestalten sie unterschiedlich. Um das Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden, müssen Sie mehrere Angebote vergleichen und beim gewählten Produkt die für Sie optimalen Möglichkeiten suchen.
Kurze Laufzeit, flexible Einzahlungen
Das gilt vor allem hinsichtlich der Flexibilität bei Laufzeit und Einzahlungen. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt zehn Jahre. Manche Anbieter sehen fixe oder längere Laufzeiten als zehn Jahre vor, mitunter bis zum gesetzlichen Pensionsantritt. Das schränkt die Flexibilität ein. Empfehlenswert ist, in Zehn-Jahres-Schritten bis zur Rente vorzusorgen. Dann können Sie auch wechseln, falls Sie mit dem Anbieter nicht zufrieden sind. Theoretisch stehen nach Ablauf der Zehn-Jahres-Mindestbindung folgende Möglichkeiten offen:
- Option 1: Sie lassen den Vertrag weiterlaufen und können dann – je nach Vereinbarung mit dem Anbieter – jederzeit, monatlich oder quartalsweise aussteigen. Die Kapitalgarantie greift in diesen Fällen immer. Allerdings sind die in den ersten zehn Jahren erwirtschafteten Erträge nicht gesichert.
- Option 2: Sie kündigen den ausgelaufenen Vertrag und schließen – falls erwünscht – auf weitere zehn Jahre ab. Dann werden die bis dahin erwirtschafteten Erträge eingefroren und können nicht mehr verloren gehen.
- Option 3: Sie nehmen die Rentenleistung in Anspruch (ab dem Alter von 40 Jahren möglich).