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Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge - Das Optimum herausholen

  • Auf Kosten und Flexibilität achten
  • Inflationsschutz einbauen
  • Wichtige Fragen und Antworten

Unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen

Seit die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge vor rund eineinhalb Jahren vom Stapel lief, hat sie sich zu einem richtigen Renner entwickelt: 500.000 Zukunftsvorsorgeprodukte wurden bis zum Herbst dieses Jahres an den Mann oder die Frau gebracht, bis Jahresende rechnen die Anbieter mit weiteren 100.000 Abschlüssen. Sie sind da noch nicht dabei? Kein Grund zur Panik: Nicht jeder, der privat für die Pensionszeit ansparen will, muss zwangsläufig ein Produkt der Zukunftsvorsorge wählen. Vom Standpunkt der sicheren Rendite aus betrachtet, kann sich ein herkömmliches Anlageprodukt ebenso gut, wenn nicht sogar besser eignen.

Wer sich dennoch für die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge entscheidet, sollte sie auf jeden Fall möglichst auf seine Umstände hin optimieren. Denn auch wenn sie staatlich gefördert wird und einige Rahmenbedingungen (Mindestdauer und Form der Veranlagung) gesetzlich festgelegt sind, ist noch lange nicht ein Angebot wie das andere. Versicherungs- und Fondsprodukte stehen zur Auswahl. Die (privaten) Anbieter gestalten sie unterschiedlich. Um das Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden, müssen Sie mehrere Angebote vergleichen und beim gewählten Produkt die für Sie optimalen Möglichkeiten suchen.

Kurze Laufzeit, flexible Einzahlungen

Das gilt vor allem hinsichtlich der Flexibilität bei Laufzeit und Einzahlungen. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt zehn Jahre. Manche Anbieter sehen fixe oder längere Laufzeiten als zehn Jahre vor, mitunter bis zum gesetzlichen Pensionsantritt. Das schränkt die Flexibilität ein. Empfehlenswert ist, in Zehn-Jahres-Schritten bis zur Rente vorzusorgen. Dann können Sie auch wechseln, falls Sie mit dem Anbieter nicht zufrieden sind. Theoretisch stehen nach Ablauf der Zehn-Jahres-Mindestbindung folgende Möglichkeiten offen:

  • Option 1: Sie lassen den Vertrag weiterlaufen und können dann – je nach Vereinbarung mit dem Anbieter – jederzeit, monatlich oder quartalsweise aussteigen. Die Kapitalgarantie greift in diesen Fällen immer. Allerdings sind die in den ersten zehn Jahren erwirtschafteten Erträge nicht gesichert.
  • Option 2: Sie kündigen den ausgelaufenen Vertrag und schließen – falls erwünscht – auf weitere zehn Jahre ab. Dann werden die bis dahin erwirtschafteten Erträge eingefroren und können nicht mehr verloren gehen.
  • Option 3: Sie nehmen die Rentenleistung in Anspruch (ab dem Alter von 40 Jahren möglich).

Eventuell anfallende Gebühren erfragen

Auch bei den Einzahlungen ist Flexibilität gefragt. Gerade bei langen Laufzeiten vermag kaum jemand einzuschätzen, ob er konstant gleich viel einzahlen kann. Achten Sie darauf, ob die monatliche Einzahlungshöhe ohne Aufwand und Kosten geändert werden kann, ob Sie auch einmal kostenfrei mehr einzahlen können, ob eine Prämienfreistellung möglich ist oder ob Änderungen nur einmal jährlich, nur am Ende des Versicherungsjahres und nur gegen Gebühr möglich sind.

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Optimierung Ihrer Zukunftsvorsorge sind die verschiedenen Kostenpunkte, denn die knabbern gehörig an der Rendite, vor allem dann, wenn der Ertrag nur bescheiden ausfällt. Problematisch daran ist, dass die Versicherer hier mit Ausnahme der OÖ Versicherung, Uniqa und Victoria Versicherung mit verdeckten Karten spielen (siehe dazu: Inhaltsverzeichnis - "Kosten knabbern am Ertrag"). Offenbar liegen sie über den Kostensätzen der Fondsanbieter, die hier deutlich mehr Transparenz zeigen.

Gesetzlich vorgeschriebene Kosten

Auch die Kapitalgarantie verursacht Kosten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, daher fallen die Kosten in jedem Fall an (zirka 1 Prozent). Unterschiede gibt es aber darin, dass manche Anbieter auch dann eine Auszahlung Ihres gesamten Kapitals garantieren, wenn Sie es nicht widmungsgemäß verwenden.

Bedenken Sie bei der Kapitalgarantie immer:

Garantiert sind die eingezahlten Beiträge und die staatliche Prämie. Nicht garantiert ist hingegen die erwirtschaftete Rendite. So gesehen sind herkömmliche Anlageprodukte, wie etwa Anleihen oder auch klassische Lebensversicherungen, besser kalkulierbar, weil von vornherein ein fixer Zinsertrag feststeht.

Wertsicherung beachten

Und vergessen Sie bei Zukunftsvorsorgeprodukten nicht auf die Wertsicherung! Die Inflation kann sich nämlich als gewaltiger Renditefresser herausstellen. Wurden keine Erträge erzielt und war das Ersparte nicht wertgesichert, kommt am Ende der Laufzeit trotz Kapitalgarantie ein Minus heraus. Denn die eingezahlten Beiträge haben dann auch mitsamt staatlicher Prämie nicht mehr dieselbe Kaufkraft wie vor 10 oder 20 Jahren. Sofern bei Vertragsabschluss die Wahlmöglichkeit besteht, immer den Höchstbeitrag abbuchen zu lassen, sollten Sie diese Option wählen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt sich die staatliche Prämie auf die Rendite aus? Die staatliche Prämie (2004/2005: 9 Prozent) wird nur einmal für die Einzahlung geleistet und ergibt umgelegt auf eine Laufzeit von 10 Jahren lediglich eine Rendite von zirka 1,6 Prozent pro Jahr.

Wie lange ist die Bindung? Lebenslang, denn der Zugriff auf das Kapital ist während der Mindestbindefrist gar nicht und später nur mit Abschlägen (Zurückzahlen der halben Prämie, Nachzahlen der KESt) möglich. Die gesetzliche Mindestlaufzeit für die Anspar- und Prämienphase beträgt zehn Jahre, oft wird ein Abschluss bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter angeboten.

Was ist garantiert? Bei widmungsgemäßer Verwendung die eingezahlten Beiträge (bei einigen wenigen Anbietern auch ohne widmungsgemäße Verwendung) und die staatliche Prämie.

Wie ist die steuerliche Behandlung? Das Produkt ist völlig steuerfrei – es fallen weder KESt noch Versicherungs- oder Einkommensteuer an.

Wie unterscheiden sich die Fonds- von den Versicherungsprodukten? Versicherungsprodukte bieten Zusatzleistungen wie Ablebensschutz, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. Diese kosten extra und sind mitunter über andere Verträge abgedeckt. Sinnvoller ist, Risikoabsicherung und Pensionsvorsorge zu trennen.

Ab wann kann eine Rente bezogen werden? Frühestens mit dem 40. Lebensjahr (nach Ablauf der Mindestbindefrist).

Wie verwende ich mein angespartes Kapital widmungsgemäß? Entweder durch Bezug einer monatlichen Rente oder – nach Ablauf der Mindestbindefrist – durch Übertragung in eine Pensionszusatzversicherung, einen Pensionsinvestmentfonds, an eine Pensionskasse oder in eine andere Zukunftsvorsorgeeinrichtung.

Was passiert, wenn ich mir das angesparte Kapital auszahlen statt verrenten lasse? Das führt zur Rückzahlung der halben Prämie und zur Nachversteuerung der Erträge. Letztere beträgt 25 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen Einzahlungen (inklusive staatlicher Prämien) und Auszahlungen.

Ist die Kapitalgarantie sinnvoll, und um wie viel schmälert sie den Ertrag? Die Kapitalgarantie schmälert die Performance um jährlich zirka 1 Prozent. Bei langen Laufzeiten gleichen sich aber Kapitalmarkt-Schwankungen in der Regel ohnehin aus. Wünschenswert wäre daher eine Wahlmöglichkeit für den Kunden (also Varianten mit oder ohne Kapitalgarantie). Jedenfalls sollte etwa fünf Jahre vor Ablauf auf die „sichere“ Seite gewechselt und der Aktienanteil reduziert werden.

Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich? Bei manchen Anbietern über das 55. Lebensjahr hinaus, die Prämie gibt es allerdings nur bis zum 65. Lebensjahr. Daher ist die Sinnhaftigkeit zu hinterfragen.

Wie sind die Ertragsaussichten? Derzeit wird viel über die tollen Erträge der Zukunftsvorsorgeprodukte berichtet. Tatsächlich lagen die Kursgewinne im Aktiensegment zumeist im zweistelligen Bereich. Aber: Die Erträge beziehen sich lediglich auf ein Jahr. Außerdem sind die Anlagealternativen und Möglichkeiten zur Risikostreuung stark eingeschränkt, da  an vorgegebenen Börseplätzen in der EU veranlagt werden muss.

Ist die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge vererbbar? In der Ansparphase: ja. Der Erbe muss allerdings in den Vertrag eintreten, um eine Nachversteuerung zu vermeiden. Die Übertragung der Ansprüche ist erbschaftssteuerfrei.

In der Verrentungsphase: ja – vererbbar an Ehepartner/Lebensgefährten sowie Kinder bis 27 Jahre bei entsprechender Vereinbarung mit dem Versicherer vor Beginn der Verrentung. Sonst verfällt die Rente. Achtung: Das zusätzlich vereinbarte Bezugsrecht schmälert die monatliche Rente.

Kosten knabbern am Ertrag

Bei Fondsprodukten sind dies Ausgabeaufschlag, Verwaltungskosten, Management- und Depotgebühr sowie Garantiekosten, in Summe zwischen 4,2 (Erste Bank) und 5,2 Prozent (BA-CA). Fragen Sie in der Bank nach der Total Expense Ratio – sie sollte alle bei Investmentfonds anfallenden Kosten enthalten.

Bei Versicherungsprodukten sind die Kosten bei weitem nicht so transparent. Nur wenige Anbieter machen dazu Angaben. Demnach liegen die Gesamtkosten im Bereich von 5 Prozent. Ein Gutteil davon (vor allem die Vertriebskosten) fällt zu Beginn der Laufzeit an, sodass zunächst nur ein geringer Teil der eingezahlten Beträge investiert wird. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie sich für eine kurze Laufzeit entscheiden, denn Ihr Geld kann dann in den ersten Jahren noch nicht wirklich für Sie arbeiten!

Schreiben Sie uns!

Ihre Erfahrungen mit der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sind für uns wichtig. Besonders sind wir an den Wertnachrichten Ihres Anbieters interessiert. Haben Sie letztes Jahr einen Vertrag abgeschlossen und heuer schon eine Wertnachricht erhalten? Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie dieser Nachricht:

Post: VKI, z.H. Frau Riener, Linke Wienzeile 18, 1061 Wien

Fax: (01) 588 77-73, z.H. Frau Riener

E-Mail: griener@vki.or.at

Kompetent mit Konsument

  • An Alternativen denken . Bei der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge sind Sie praktisch lebenslang gebunden.
  • Laufzeit . Besser in Zehn-Jahres-Schritten abschließen als gleich bis zum Pensionsantritt.
  • Kosten. Werden bei den meisten Versicherungsprodukten verschwiegen, spielen aber eine große Rolle bei der zukünftigen Rendite, daher unbedingt nachfragen und verhandeln.
  • Streuung. Nicht das gesamte zur Verfügung stehende Kapital in die Zukunftsvorsorge investieren.
  • Kontostandsmitteilungen. Müssen den Anlegern lt. Gesetz jährlich übermittelt werden, daher einfordern.

So haben wir bewertet

Flexibilität Einzahlungen

+ = volle Flexibilität: Änderungen monatlicher Einzahlungshöhe ohne Aufwand und Kosten, jährlich Einmal-Zuzahlung ebenfalls kostenlos möglich

– = eingeschränkte Flexibilität: Änderungen nur einmal jährlich, nur am Ende eines Versicherungsjahres, Prämienfreistellung nur eingeschränkt möglich; Änderungen mit Kosten verbunden

Laufzeit und Kapitalgarantie

Kapitalgarantie bei nicht widmungsgemäßer Verwendung:

● = ja; Kapitalgarantie auch dann, wenn Auszahlungsbetrag nicht verrentet oder in eine andere Zukunftsvorsorge übertragen wird. 
– = nein

Nach Ablauf der 10-Jahres-Bindefrist

Bei Option 1 – neue Bindefrist bzw. Garantiestichtage: Wann, wie oft, zu welchen Stichtagen kann ich mit Kapitalgarantie aus dem Vertrag aussteigen?

Können erzielte Erträge verloren gehen ?

Option 1: Die flexible Ausstiegsmöglichkeit kann zum Verlust von bereits erwirtschafteten Erträgen führen. Will man dies nicht, müssen Kosten für kurzfristige Garantiestichtage berücksichtigt werden – nachteilig, wenn sich der 40-prozentige Aktienanteil zum Verrentungszeitpunkt negativ entwickelt.

Option 2: Nach Ablauf der Mindestbindungsdauer können durch Eingehen einer weiteren Bindungsdauer von mindestens 10 Jahren die bis dahin erwirtschafteten Erträge abgesichert werden.

Transparenz

Kostentransparenz

+ = Basiskosten des Produktes wurden bekannt gegeben

o = Kostenelemente nur teilweise bekannt gegeben

–  = keine Angaben

Kontostandsmitteilung

+ = enthält den tatsächlichen Vermögensstand

–  = die Kontostandsmitteilung ist noch nicht verfügbar oder wurde uns nicht übermittelt

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