Seit 28.5.1999 regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluglinien. Grundsätzlich gilt das Montrealer Übereinkommen weltweit. Entscheidend ist, dass die Staaten, wo der Abflugs- und Ankunftsort eines Fluges liegt, diesen internationalen Vertrag unterzeichnet haben.
In den meisten Ländern, in die EU-Bürger normalerweise fliegen, gilt daher das Montrealer Übereinkommen. In den übrigen Staaten gilt das Warschauer Abkommen, welches hier jedoch nicht näher erläutert wird, da es für EU-Bürger in der Regel weniger praxisrelevant ist.
Was ist geregelt?
Unter anderem bestimmt das Montrealer Übereinkommen, welche Ansprüche Sie als Flugreisender gegen die Airline haben, wenn
- Ihr Gepäck verspätet ankommt,
- Ihr Gepäck verloren geht,
- Ihr Gepäckstück am Transport beschädigt wird.
PIR-Formular
Wichtig ist in allen drei Fällen gleich am Flughafen das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen und einen Durchschlag davon gut aufzuheben. Im PIR geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie Informationen zum fehlenden bzw. beschädigten Gepäckstück an.
Nehmen Sie Ihren Koffer vorbehaltlos entgegen, so gilt die Vermutung, dass er unbeschädigt war. Dies macht eine spätere Reklamation von Beschädigungen schwerer durchsetzbar.
Ersatzeinkäufe bei verspätetem Gepäck
Bis Ihr Gepäck eintrifft, haben Sie das Recht, sich vor Ort die notwendigsten Dinge zu besorgen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Darunter versteht man etwa Toiletteartikel und etwas Kleidung. Welche Gegenstände unter "dem Notwendigsten" zu verstehen sind, hängt natürlich auch vom Zweck der Reise ab. Für einen Badeurlaub im Strandhotel ist weniger Kleidung unbedingt notwendig als für einen Hochzeitsbesuch. Kommt Ihr Gepäck am Heimflug nicht an, sind normalerweise nur wenige Ersatzeinkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet, die Ausgaben – im Rahmen vertretbarer Produktqualität – möglichst niedrig zu halten.
Meldung binnen 21 Tagen
Die Verspätung des Gepäckstücks und die dadurch verursachten Kosten müssen Sie längstens binnen 21 Tagen, nachdem Ihnen das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, der Fluglinie melden. Sie sollten diese Frist keinesfalls verstreichen lassen!
Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen für Ihre Ersatzanschaffungen legen Sie Ihrem Brief an die Airline bei. Kosten für Zahnbürste, Duschgel etc. werden normalerweise zur Gänze ersetzt, jene für die aller notwenigsten Kleidungsstücke, wie Unterwäsche und ein T-Shirt auch. Darüber hinausgehend werden beim Kostenersatz für Kleidung aber oft Abzüge gemacht, da Sie diese auch nach Eintreffen Ihres Gepäckstücks noch verwenden können. Fluglinien bieten daher häufig nur 50% Kostenrückerstattung an. Ob dies der Höhe nach gerechtfertigt ist, hängt vom Einzelfall ab.
Koffer engültig verloren
Nach 21 Tagen wird ein nicht eingetroffenes Gepäcksstück als verloren eingestuft. Ab diesem Zeitpunkt können Sie gegenüber der Fluggesellschaft Schadenersatz für den Verlust Ihres Koffers samt Inhalt fordern.
Den allgemeinen Schadenersatzregeln zufolge haben Sie Anspruch auf den Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Das bedeutet, dass Sie nicht den Neupreis der 4 Jahre alten Jeans fordern können – man bekommt nicht neu für alt.
Inhalt glaubhaft machen
Natürlich ist es nicht möglich zu beweisen, was alles im verlorenen Gepäcksstück war und haben Sie nicht mehr die Rechnungen aller Gegestände, die Sie einpackten. Das kann die Fluglinie also nicht von Ihnen fordern. Sie müssen den Gepäcksinhalt und dessen Zeitwert ebenso wie jenen des Koffers selbst jedoch glaubhaft machen und auflisten. Je mehr Rechnungen Sie beilegen können, desto besser.
Es ist daher ratsam, vor der Abreise eine Liste des Kofferinhalts zu erstellen. Rechnungen von Einkäufen am Urlaubsort sollten Sie unbedingt aufheben.
Schriftliche Beanstandung Informieren Sie die Fluggesellschaft so bald wie möglich darüber, dass Ihr Gepäck auch nach 21 Tagen noch nicht eingetroffen ist. Wie bei einer Gepäcksverspätung legen Sie Ihrem Brief eine Kopie von Flugticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen Ihrer Ersatzanschaffungen bei. Weiters schicken Sie eine Aufstellung des Gepäckinhaltes samt Wertangaben und allfälligen Rechnungen von verlorenem Koffer und Inhalt an die Fluglinie.
Beschädigtes Gepäck
Kommt Ihr Reisegepäck beschädigt am Förderband an, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Oft bitten Fluggesellschaften vorab um Übermittlung eines Kostenvoranschlages. Diesen bekommen Sie in Fachgeschäften, wobei die Airline Ihnen mitunter konkrete Vertragspartner nennt.
Ist der Schaden irreparabel, so können Sie den Ersatz des Zeitwertes des Gepäckstücks fordern. Auch diesen bestimmen oft von Ihnen selbst ausgesuchte oder von der Fluglinie vorgegebenen Fachfirmen.
Maximal 7 Tage Frist
Achtung – eine Beschädigung am Reisegepäck haben Sie unverzüglich der Fluggesellschaft zu melden! Längstens dürfen Sie sich 7 Tage Zeit lassen. Auch diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.
Mangelhafte Verpackung War aufgegebenes Gepäck nicht fachgerecht verpackt, so haftet die Airline nicht für eine Beschädigung am Transport. Dies kommt in der Praxis bei Sondergepäck wie Sportgeräten und Musikinstrumenten manchmal vor.
Haftungshöchstbetrag
Beachten Sie, dass es für alle Arten von Entschädigungszahlungen im Normalfall eine Höchstbetragsgrenze von 1131 Sonderziehungsrechten (SZR) gibt. Dabei handelt es sich um eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, deren Wert täglich neu festgesetzt wird. Derzeit liegt der allgemeine Haftungshöchstbetrag bei etwa € 1300,-. Eine über diesen Betrag hinausgehende Zahlung können Sie nur geltend machen, wenn Sie vorab eine entsprechende Erklärung bei der Airline abgeben und einen Zuschlag entrichten.
Was gehört ins Handgepäck?
Die meisten Fluglinien erwähnen in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), welche Gegenstände Sie im Handgepäck befördern sollten. Neben Geld, Schlüsseln, Ausweisen und andern wichtigen Dokumenten gilt dies für Wertgegenstände wie Schmuck, Kameras und Laptops.
Abgesehen davon verlangen viele Airlines, dass Sie Medikamente jedenfalls im Handgepäck verstauen. Für flüssige Medikamente gibt es daher mitunter Sonderbestimmungen bezüglich der Behältnisgröße. Der Grund dafür ist, dass eine Ersatzanschaffung im Ausland oftmals unmöglich bzw. exorbitant teuer ist.
Halten Sie sich nicht an die genannten Empfehlungen, was im Handgepäck zu befördern ist, so wird es insbesondere außergerichtlich schwierig Schadenersatz für eine Beschädigung oder einen Verlust dieser Gegenstände zu fordern.
Wo Beschwerde einbringen?
Egal, ob es um eine Verspätung, einen Verlust oder eine Beschädigung Ihres Reisegepäcks geht – die Ansprüche machen Sie am Besten bei jener Fluglinie geltend, bei der Sie den PIR ausgefüllt haben. Wir raten Ihnen einen eingeschriebenen Brief an die Airline zu schicken.