"Wenn ich im Internet einkaufe, lese ich immer wieder "Österreichgarantie". Habe ich für ein Elektrogerät, das ich bei einem deutschen Onlineshop kaufe, auch Garantie?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Georg Mentschl.
Mag. Georg Mentschl |
Eine Garantie ist eine freiwillige vertragliche Zusage des Händlers oder Herstellers, für Mängel einzustehen. Ob in Ihrem Fall daher eine Garantie besteht, richtet sich danach, ob der Händler oder Hersteller des Elektrogerätes eine Garantie einräumt, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Eine Garantie kann auch zeitlich oder inhaltlich beschränkt werden. Es ist für einen Hersteller oder Händler auch möglich, dass er für unterschiedliche Länder unterschiedliche Garantiezusagen trifft.
Von der Garantie zu unterscheiden ist die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler, von dem Sie die Ware gekauft haben, hat in diesem Fall für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einzustehen. Die Gewährleistungsbestimmungen sind in Europa ähnlich ausgestaltet und dürfen im Verhältnis zu Verbrauchern nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Das Gewährleistungsrecht gilt auch beim Kauf von Waren im Internet. Bei Rechtsproblemen im EU-Raum erhalten Sie Unterstützung vom Europäischen Verbraucherzentrum unter Tel. 0810 810 225 (Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr, max. 0,0676 € pro Minute aus ganz Österreich).
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