Zum Inhalt

Onlineshopping - Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften

"Ich bin als selbstständige Grafikerin tätig und habe im Internet über meinen Firmenaccount eine Vibrationsplatte für die Rehabilitation nach einem Unfall gekauft. Die vertrage ich aber nicht und möchte sie zurückgeben. Das wird mir nun verweigert. Warum?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Reinhold Schranz.

Reinhold Schranz (Vki)
Mag. Reinhold
Schranz

Das siebentägige Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften gilt nur bei Verbrauchergeschäften. Die Unternehmer­eigenschaft wird immer im Hinblick auf das jeweilige Geschäft beurteilt. Wenn Sie die Vibrationsplatte nicht für Ihr Unternehmen gekauft und auch Mehrwertsteuer bezahlt haben, sollte Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Wir raten Ihnen daher, den Internethändler zu kontaktieren und darauf zu verweisen, dass Sie diese Bestellung als Konsumentin getätigt haben. Am besten ist es aber, wenn man für private und berufliche Bestellungen unterschiedliche Accounts verwendet.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Haltbarkeitsdatum beim Online-Kauf?

Haltbarkeitsdatum beim Online-Kauf?

"Warum muss eigentlich bei Online-Käufen in Supermärkten kein Haltbarkeitsdatum der Ware, die man bestellen möchte, angegeben sein?"

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang