Jeden Monat befragen wir unsere Abonnenten. Diesmal: Datenschutz.
Soll "Konsument" über Datenschutz-Themen berichten? Hier die Antworten unserer Abonnenten.
Basis: 212 registrierte User im Zeitraum 2.6. bis 30. 6. 2008
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Jeder Browser hat in seinen Einstellungsmöglichkeiten Stufen, mit denen eine Nachverfolgung bis zu einem gewissen Grad unterbunden werden kann.
Besitzen Sie ein Android-Smartphone? Dann haben Sie vermutlich ein Google-Konto. Wenn Sie eine Gmail-Adresse verwenden oder bei YouTube registriert sind, ebenfalls. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie Google diverse Daten vorenthalten können, und zwar quer über alle Arten von Geräten hinweg.
Um den Datenfluss zu Microsoft zu reduzieren, sollten Sie sich mit den Einstellungen von Windows befassen. Die grundlegenden Dinge finden Sie auch in Windows 10, denn schon dort hat Microsoft die Nachverfolgung deutlich ausgeweitet.
Früher hatte man meist nur einen Computer, auf dem sich sensible Daten sammeln konnten. Heute wächst das Dickicht vernetzter "Smart"-Produkte. Oft lassen sich bei diesen Daten aber nicht endgültig löschen.
Wir zeigen, wie Sie Umwege vermeiden, Probleme lösen und informieren über nützliche Alternativen. – Diesmal: Konfigurieren Sie die Datenschutzeinstellungen des Edge-Browsers Ihren Bedürfnissen entsprechend.
Der World Backup Day erinnert uns an das, was längst Routine sein sollte.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
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