Zusatzbeitrag seit 1.1.2004
Seit 1. Jänner 2001 müssen Versicherte für die Mitversicherung von Familienangehörigen einen Zusatzbeitrag bezahlen. Sie gilt nur für die Kranken-, nicht für die Pensionsversicherung. Familienangehörige, für die ein Beitrag zu bezahlen ist, sind: Ehegatten und Lebensgefährten. Kinder und Enkel des Versicherten sind beitragsfrei mitzuversichern.
Falls weitere Angehörige (Eltern, Tanten, Onkel…) auch Ihren „Kühlschrank benützen“ (= haushaltsführende Angehörige), können sie ebenfalls mitversichert werden. Der Betrag für die Mitversicherung ist 3,4% vom Bruttogehalt (Beitragsgrundlage) des Versicherten.
Tipp für Angestellte: Den Zusatzbeitrag für die Mitversicherung können Sie als Werbungskosten in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung absetzen!
Falls Sie diese Mitversicherung in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie ein Antragsformular an die zuständige Bezirksstelle der Krankenkasse.