"Von meinem Vermieter habe ich die Information erhalten, dass demnächst meine monatliche Miete erhöht wird. In meinem Mietvertrag steht, dass bei einer Indexsteigerung von 5 Prozent der Mietzins angehoben werden darf. Wie wird diese Erhöhung berechnet?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
Bei der Statistik Austria (www.statistik.at) finden Sie den jeweiligen Verbraucherpreisindex (VPI). Dazu ein Beispiel: Ihr Mietvertrag wurde im Dezember 2010 abgeschlossen. Damals betrug der VPI 2005 110,7. Davon rechnet man 5 Prozent aus und addiert das Ergebnis zur Indexzahl. 5 Prozent von 110,7 ergeben 5,53. Der Mietzins dürfte also erst dann angehoben werden, wenn der Index den Wert 116,23 überschritten hat. Es sind auch andere Steigerungsraten als 5 Prozent erlaubt. Die Mietzinssteigerung wird nach folgender Formel berechnet: Mietzins geteilt durch alten Index mal neuer Index. Irrt sich der Vermieter bei der Indexberechnung oder der Höhe des Mietzinses, muss man die Erhöhung nicht bezahlen. Es ist aber ratsam, den Vermieter bzw. den Hausverwalter schriftlich (am besten eingeschrieben) auf den Irrtum hinzuweisen.