In gutem Zustand übergeben
"Mein Mietverhältnis habe ich einvernehmlich mit meinem Vermieter aufgelöst. Der Vermieter möchte jetzt, dass ich die Wohnung vor der Übergabe ausmale. Der Mietvertrag enthält dazu folgende Formulierung: „Nach Ablauf des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt vom Mieter im guten Zustand, jedoch unter Benützung der mit dem ordentlichen Gebrauch verbundenen Abnützung von allen Fahrnissen geräumt und gereinigt den Vermietern zurückzustellen.“ Heißt das, dass ich ausmalen lassen muss?"
Keine Verpflichtung
Nein. Der von Ihnen übermittelten Klausel kann keine derartige Verpflichtung entnommen werden. Dies könnte der Vermieter daher nur dann verlangen, wenn der Zustand der Wände über die normale Abnützung hinausgeht. Das wären etwa Verschmutzungen oder Bemalungen durch Kinder, übermäßig viele Löcher von Nägeln oder Dübeln, oder wenn jemand starker Raucher ist und die Wände über Gebühr vergilbt sind. Sonst brauchen Sie die Wohnung nicht neu auszumalen.