Vermieterforderungen oft überzogen
Nein. Sie müssen die Wohnung geräumt von den Fahrnissen – das sind Einrichtungs- und sonstige persönliche Gegenstände Ihrer Mutter – zurückgeben. Auch eventuell vorhandene Beschädigungen sind zu beseitigen. Die normale Abnützung muss der Vermieter aber akzeptieren, wie kleinere Löcher in der Wand, etwa von Bilderhaken oder Dübellöcher im Bad.
Es gibt eindeutige Gerichtsurteile
Diese Abnützung darf natürlich größer sein, wenn jemand lange in einer Wohnung gelebt hat. Kleine Veränderungen wie Boden- und Wandbeläge in gewöhnlicher Ausführung hat der Vermieter ohne Anspruch auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes zu dulden. Die Forderungen der Vermieter sind hier oft weit überzogen, auch die Gemeinde Wien macht da leider keine Ausnahme. Sie müssen also nicht Boden- oder Wandbeläge entfernen, dazu gibt es zwar wenige, aber doch eindeutige Gerichtsurteile.