Zum Inhalt

Mietvertrag verlängern - Stillschweigende befristete Verlängerung

"Unser Mieter bittet uns, den Mietvertrag um ein paar Monate zu verlängern. Wegen der Vergebührung wollen wir aber keine Verlängerung um weitere drei Jahre." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger)
Veronika Schmidt

"Mein Mann und ich sind Vermieter einer Eigentums-Neubauwohnung. Wir haben mit unserem Mieter zwei Mal einen Dreijahres-Mietvertrag abgeschlossen, der bald enden wird. Nun teilt er uns mit, dass er eine größere Wohnung in Aussicht hätte, und bittet uns, den Mietvertrag um ein paar Monate zu verlängern. Wegen der Vergebührung wollen wir aber keine Verlängerung um weitere drei Jahre. Gibt es eine andere Möglichkeit?"

Unbefristetes Mietverhältnis würde entstehen

Antwort: Von einer Verlängerung auf weniger als drei weitere Jahre raten wir Ihnen dringend ab. Dadurch würde de facto ein unbefristetes Mietverhältnis entstehen und Ihr Mieter könntes es sich vielleicht doch anders überlegen. Die einzige Möglichkeit, eine (ebenfalls dreijährige) Verlängerung des Mietverhältnisses ohne Vergebührungspflicht herbeizuführen, bestünde darin, den derzeitigen Vertrag weder vertraglich zu verlängern noch aufzulösen.

Mieter bleibt und Vermieter nimmt die Miete

Der Mieter bleibt ohne schriftliche Verlängerung über das Vertragsende hinweg weiter in der Wohnung und der Vermieter nimmt die Zahlungen weiterhin entgegen. Dabei würde sich das bestehende Mietverhältnis stillschweigend um weitere drei Jahre verlängern. Der Mieter hätte die Möglichkeit, den Vertrag mit dreimonatiger Frist aufzukündigen.

Vorsicht: Eine solche stillschweigende befristete Verlängerung ist nur einmal möglich.


Für Fragen des Wohn- und Mietrechtes können Sie anrufen: Telefonische Beratung im VKI-Beratungszentrum

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Mietzinsreduktion bei Baulärm - Rechtliche Aspekte

Bei uns wird die Fassade erneuert und die Fenster werden versetzt. Kann ich eine Mietzinsreduktion wegen Baulärm verlangen?" - Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Veronika Schmidt.

Miete: Mitbewohner zahlt nicht mehr - Haftungsfrage

"Ich habe mit einem Kollegen gemeinsam eine Wohnung gemietet. Wir stehen beide im Mietvertrag. Nun ist er unerwartet und überstürzt ausgezogen. Muss ich die Miete tatsächlich alleine berappen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronika Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang