"Unser Mieter bittet uns, den Mietvertrag um ein paar Monate zu verlängern. Wegen der Vergebührung wollen wir aber keine Verlängerung um weitere drei Jahre." - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.
Veronika Schmidt |
"Mein Mann und ich sind Vermieter einer Eigentums-Neubauwohnung. Wir haben mit unserem Mieter zwei Mal einen Dreijahres-Mietvertrag abgeschlossen, der bald enden wird. Nun teilt er uns mit, dass er eine größere Wohnung in Aussicht hätte, und bittet uns, den Mietvertrag um ein paar Monate zu verlängern. Wegen der Vergebührung wollen wir aber keine Verlängerung um weitere drei Jahre. Gibt es eine andere Möglichkeit?"
Unbefristetes Mietverhältnis würde entstehen
Antwort: Von einer Verlängerung auf weniger als drei weitere Jahre raten wir Ihnen dringend ab. Dadurch würde de facto ein unbefristetes Mietverhältnis entstehen und Ihr Mieter könntes es sich vielleicht doch anders überlegen. Die einzige Möglichkeit, eine (ebenfalls dreijährige) Verlängerung des Mietverhältnisses ohne Vergebührungspflicht herbeizuführen, bestünde darin, den derzeitigen Vertrag weder vertraglich zu verlängern noch aufzulösen.
Mieter bleibt und Vermieter nimmt die Miete
Der Mieter bleibt ohne schriftliche Verlängerung über das Vertragsende hinweg weiter in der Wohnung und der Vermieter nimmt die Zahlungen weiterhin entgegen. Dabei würde sich das bestehende Mietverhältnis stillschweigend um weitere drei Jahre verlängern. Der Mieter hätte die Möglichkeit, den Vertrag mit dreimonatiger Frist aufzukündigen.
Vorsicht: Eine solche stillschweigende befristete Verlängerung ist nur einmal möglich.
Für Fragen des Wohn- und Mietrechtes können Sie anrufen: Telefonische Beratung im VKI-Beratungszentrum