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Mietrecht - Erhaltungsarbeiten

, aktualisiert am

In meiner Altbau-Mietwohnung sind die Doppelfenster desolat. Wer ist für die Sanierung zuständig?

Eindeutig geregelt

Der Hauseigenümer. Nur die Innenfenster muss der Mieter erhalten. Im Mietrecht gibt es jedoch unterschiedliche Bestimmungen. Obiges gilt nur für Altbauten, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Bei anderen Mietwohnungen kann es je nach Mietvertrag andere Regelungen geben. Den Anspruch auf Reparatur kann man im Außerstreitverfahren (Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht) durchsetzen.

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