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Lebensmittel - Gesundheitsbezogene Angaben

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

In Österreich waren sie prinzipiell verboten und nur nach einem Genehmigungsverfahren zulässig. Dies ist eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs. Zum Schutz der Gesundheit reichen die EU-Bestimmungen gegen Irreführung aus.

EuGH 23. 1. 2003, C 221/00
www.curia.eu.int

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