Besitzstörungsklage wird angedroht
Viele große Handelsfirmen bieten ihren Kunden kostenlose Privatparkplätze. Die erlaubte Parkdauer sollte man jedoch nicht überschreiten. Sonst erhält man einen Brief der mit der Parkplatzüberwachung betrauten Firma, in dem eine Besitzstörungsklage angedroht wird. Gleichzeitig wird ein außergerichtlicher Vergleich gegen Zahlung eines dreistelligen Euro-Betrages angeboten. Wer sein Auto über die erlaubte Zeit hinaus abgestellt hat, sollte darauf eingehen und zahlen. Die Vorgangsweise ist zwar nicht kulant, aber rechtlich gedeckt.