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Kündigung des Hausverwalters - Vereinbarung im Verwaltervertrag

Unsere Wohnungseigentümergemeinschaft war mit dem Hausverwalter unzufrieden und hat ihn gekündigt. Er fordert nun eine Kündigungsgebühr in Höhe von drei Monaten Verwaltungshonorar. Darf er das?
Diese Kündigungsgebühr ist nur dann zulässig, wenn diese Vereinbarung schon im Verwaltervertrag festgelegt wurde. Sie sollten daher den Vertrag prüfen, ob eine solche Vereinbarung enthalten ist. Fehlt diese Vereinbarung oder gibt es überhaupt keinen Verwaltungsvertrag, dann ist die Einhebung dieses Honorars nicht statthaft. Die Wohnungseigentümergemeinschaft könnte das Geld auf dem Klagsweg zurückverlangen. Die Bundesinnung der Immobilienmakler und Vermögenstreuhänder hat zwar empfohlen, dass der Verwalter ein Honorar von einem Viertel des Jahreshonorars verlangen könne, wenn er gekündigt wird. Diese Empfehlung hat jedoch keinerlei rechtliche Verbindlichkeit.

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