Ansprüche sind noch nicht verjährt
Die dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung überhöhter Kreditzinsen beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Konsumenten der Schaden bekannt ist, also wenn eine Nachrechnung des Kredits bestätigt, dass zu viel bezahlt wurde. Daher sind die vom VKI in Sammelklagen und Musterprozessen geltend gemachten Ansprüche noch nicht verjährt.
Volltextservice: OGH 20.4.2005, 7 Ob 190/04y