Zum Inhalt

Kreditzinsen - Überhöht

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Ansprüche sind noch nicht verjährt

Die dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung überhöhter Kreditzinsen beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Konsumenten der Schaden bekannt ist, also wenn eine Nachrechnung des Kredits bestätigt, dass zu viel bezahlt wurde. Daher sind die vom VKI in Sammelklagen und Musterprozessen geltend gemachten Ansprüche noch nicht verjährt.

Volltextservice: OGH 20.4.2005, 7 Ob 190/04y

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang