Jahrelang hatten Österreichs Banken ihren Kreditkunden überhöhte Zinsen verrechnet. Nun hat der Oberste Gerichtshof dazu festgehalten, dass die verwendeten Zinsanpassungsklauseln rechtswidrig waren. Allerdings hat er die Frist für die Verjährung von Rückforderungsansprüchen mit drei Jahren angesetzt. Dadurch hätten viele Betroffene ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können. Der Sparkassensektor (BA/CA, Erste und Sparkassen) hat sich nun mit VKI, Arbeiterkammern und Konsumentenschutz-Staatssekretariat geeinigt, dass variabel verzinste Verbraucherkredite, die nach dem Juni 1992 zurückbezahlt wurden oder noch laufen, mit der neuen Zinsgleitklausel nachgerechnet und 70 Prozent der Differenz refundiert werden (Genaues unter: Weitere Artikel - "Zinsenstreit 10/2003").
Kreditzinsen - Sparkassen lenken ein
Wir rechnen weiterhin Verbraucherkredite mit variablen Zinsen aus der Zeit vor dem 1.3.1997 nach (Kosten 195 Euro; kostenloses Infopaket unter: (01) 588 774.
Weiters organisieren wir Sammelklagen gegen Geldinstitute, die sich stur zeigen und Rückzahlungen verweigern. Gegen gesetzwidrige Aufrundungsklauseln werden wir weitere Verbandsklagen führen. Auch bei Fremdwährungskrediten haben wir Grund zur Annahme, dass gesetzwidrige Rundungsklauseln zur Zinsenberechnung verwendet werden und haben zahlreiche Kreditinstitute abgemahnt.