Der Oberste Gerichtshof hat gesprochen: Unklare Zinsklauseln, wie sie in Kreditverträgen vor 1997 üblich waren, sind rechtswidrig. Zu viel verrechnete Zinsen müssen zurückgezahlt werden. Allerdings hält der OGH in seinen jüngst ergangenen Urteilen eine sehr kurze Verjährungsfrist für angemessen, nämlich 3 Jahre. Wer bisher seinen Kredit (vor März 1997 abgeschlossen) noch nicht überprüft hat, sollte dies jetzt rasch nachholen. Ein Info-Package dazu können Sie kostenlos unter Tel. (01) 588 774 anfordern. Wir hoffen übrigens, dass die Banken in der Praxis nicht auf der Verjährung beharren. Immerhin steht die Rechtswidrigkeit der Klauseln nun zweifelsfrei fest. Und wer Beträge zu Unrecht einkassiert hat, sollte sich nicht hinter der Verjährung verschanzen, sondern diese Beträge wieder herausrücken. Betroffen sind vor allem kleine Häuselbauer und Wohnungskäufer. Sie haben oft erheblich zu viel Geld an die Bank gezahlt.
Kreditzinsen - Rasch handeln!