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Kreditzinsen - Warten aufs Höchstgericht

In Sachen Zinsgleitklauseln hat der VKI mehrere Gerichtsverfahren gewonnen. Hier lesen Sie, was das für Kreditkunden in der Praxis bedeutet.

Zinsgleitklauseln definieren, wann und in welchem Ausmaß die Banken die Kreditzinsen absenken müssen oder erhöhen dürfen. Kredite mit Fixzinsvereinbarung sind während der Fixzinsperiode also nicht  betroffen. Auch für Bausparkredite vor 1999, geförderte Wohnbaukredite und Fremdwährungskredite gelten andere Regeln. Zingleitklauseln müssen objektiv sein, also sich an nachvollziehbaren Kennzahlen orientieren. Dafür werden Indikatoren des Geld- und Kapitalmarktes  wie Sekundärmarktrendite oder Euribor herangezogen.

Doch diese Regelung hat der Gesetzgeber erst per 1. 3. 1997 erzwungen, und nur für Verbraucherkredite. Sie schließt also jene Darlehen aus, die Bauern oder Gewerbetreibende für ihren Betrieb aufgenommen haben. Vorher bestimmten die Banken recht selbstherrlich, wie sie die Kreditzinsen anpassten. In den Verträgen finden sich nur Wischi-waschi-Formulierungen. Doch diese Praxis hat das Oberlandesgericht Wien auf Initiative des VKI schon 1995 für rechtswidrig erklärt.

Nach 1997 verwendeten die Banken zwar verbesserte Zinsgleitklauseln. Einige aber hielten sich schadlos, indem sie bei der Berechnung des Zinssatzes immer auf volle Viertel- oder Achtelprozentpunkte aufrundeten, was im Laufe von zehn Jahren auch zu erheblichen Kostensteigerungen für Konsumenten führt. Auch diese Methode haben wir erfolgreich vor Gericht bekämpft.

In diesem Streit gibt es laufend neue Entwicklungen. Den aktuellen Stand finden Sie hier .

Der Kredit wurde vor dem 1. 3. 97 abgeschlossen. Hat es jetzt noch Sinn, zu schauen, ob korrekt angepasst wurde?

Ja. Bei einem „alten“ Kredit ist gut möglich, dass Sie zu viel zurückzahlen mussten. Zwischen 1992 und 1999 sind die Indikatoren für die Geld- und Kapitalmarktentwicklung meist gesunken. Die Banken aber haben bei den Kreditzinsen nicht im gleichen Maß nachgezogen. Zwei Verfahren dazu haben wir in erster Instanz gewonnen. Allerdings liegt noch kein Urteil des Obersten Gerichtshofes vor, das die Banken zur Rückerstattung von zu viel gezahlten Kreditzinsen zwingt. Daher blocken viele Geldinstitute vorerst ab. Einige Banken erfüllen die Forderungen von Konsumenten auch außergerichtlich, wie die BA/CA, die ERSTE-Bank sowie einige kleine Volksbank-Institute. Andere zahlen in der Regel nicht, etwa BAWAG/PSK oder verschiedene Raiffeisen-Institute.

Wenn wir einen Kredit überprüfen, ist das ziemlich aufwendig. Wir rechnen nach und lassen unseren Anwalt bei Ihrer Bank außergerichtlich intervenieren. Daher müssen wir dafür einen Kostenersatz von 254,35 Euro einheben. Ob man dies auslegen will, wenn man schon weiß, dass die Bank freiwillig kein Geld herausrückt, muss jeder selbst entscheiden. Unserer Ansicht nach verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren. Sie sollten jedenfalls Ihre Chancen auf Rückzahlung wahren: Wenn Sie mit Ihrer Bank über die Höhe der Zinsen außergerichtlich verhandeln, sollten Sie vorsichtshalber gegen die jährlichen Kontoabschlüsse Einspruch erheben und diese nicht anerkennen.

Mein Kredit wurde nach dem 1. 3.  97 abgeschlossen. Soll ich meinen Kredit überprüfen lassen?

Probleme mit fehlenden Zinsgleitklauseln sollten hier nicht mehr auftreten. Allerdings benutzten manche Banken zirka bis Mitte des Jahres 2000 unfaire Rundungsregeln. Dadurch kam es zu unangebrachten Verteuerungen des Kredits („Aufrundungsspirale“). Hier haben wir drei Prozesse gegen Banken beim Oberlandesgericht Wien gewonnen. Diese Kreditzinsen können Sie selbst prüfen. Unser Zinsbarometer zeigt, wie sie seit 1997 hätten steigen oder sinken müssen. Damit können Sie abschätzen, inwieweit die Aufrundungsspirale zugeschlagen hat. Ein OGH-Urteil liegt dazu allerdings noch nicht vor. Sollten wir das Verfahren gewinnen, werden die Banken noch laufende Kredite von sich aus korrigieren und zurückzahlen müssen. Tun sie dies nicht, können wir sie mit gerichtlichen Exekutionen zwingen.

Ich will jetzt einen Kredit aufnehmen. Gibt es noch bedenkliche Zinsgleitklauseln?

Soweit wir das überblicken können, finden sich in Kreditverträgen ungefähr ab 2001 faire Klauseln. Demnach soll nun korrekt auf- oder abgerundet werden. Allerdings: Ausnahmen sind immer möglich.

Das Info-Package „Kreditprüfung“ können Sie kostenlos anfordern unter Tel: (01) 588 774 oder per E-Mail unter leserbriefe@konsument.at

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