Das ist ja wohl der Gipfel,“ melden sich aufgebrachte Kreditkunden immer wieder an unserem Servicetelefon. „Da will ich meine Kreditschulden um Jahre früher begleichen, als ich müßte, und dann wird mir dafür von der Bank sogar noch eine kräftige Aufzahlung aufgebrummt!“ Ihre Verstimmung ist verständlich, aber leider oft unberechtigt. Denn laut Gesetz dürfen Kreditinstitute in bestimmten Fällen ein Pönale verrechnen: Die sogenannte Vertragsstrafe, auch Vorfälligkeitsentschädigung genannt, ist bei Hypothekarkrediten und Krediten zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum möglich, wenn ein fixer Zinssatz vereinbart wurde und wenn der Kreditvertrag vor Ablauf des Fixzinszeitraumes gekündigt wird. Der Grund für die Sanktion: Den Banken entstünde durch die vorzeitige Rückzahlung finanzieller Schaden, da sie das Geld für die Dauer der Fixzinsvereinbarung refinanzieren müßten.
Kreditrückzahlung - Teurer Ausstieg