Haftungsgrenzen bei verantwortungsvollem Umgang
Bei Kreditkarten gibt es grundsätzlich Haftungsgrenzen, bis zu denen man bei missbräuchlicher Verwendung maximal haftet. Bei MasterCard und Visa beträgt diese Haftungsgrenze derzeit 72,67 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass die Sorgfaltspflichten beachtet werden, dass zum Beispiel die Kreditkarte immer gut verwahrt, nicht im Auto liegen gelassen oder der PIN-Code nicht notiert wird. Andernfalls kann man bei Missbrauch für deutlich höhere Schadensbeträge haften. Werden diese Pflichten beachtet, ist das Risiko bei Kreditkarten also durchaus begrenzt.
Kontrolle schützt
Es kommt auch vor, dass von der Karte beim Bezahlen unbemerkt ein Duplikat angefertigt wird. Daher die Kreditkarte nicht aus den Augen lassen. Um Missbräuche rechtzeitig zu entdecken, sollten Sie alle Zahlungsbelege aufheben und Ihre Kreditkartenabrechnungen genau kontrollieren.