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Kredite - Geld zurück von Ihrer Bank?

  • Unfaire Klauseln haben Kredite teurer gemacht
  • Jetzt müssen Banken zu viel verrechnete Beträge zurückzahlen
  • So bekommen vielleicht auch Sie Geld zurück

Ob Wohnungskäufer, Häuselbauer oder Autobesitzer: Demnächst werden zahlreiche Kreditnehmer spürbar entlastet. Bewirkt haben dies drei Urteile des Obersten Gerichtshofes. Den hatten wir im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz angerufen. Und gegen Klauseln geklagt, die BA-CA, Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien und P.S.K. nach dem März 1997 in ihren Kreditverträgen verwendeten. Sie sahen vor, dass bei einer Zinssatzänderung immer aufgerundet wird. Dadurch stieg der Zinssatz stärker als das Niveau auf dem Kapitalmarkt.

Zinsturboeffekt

Es kam zu einer Art „Zinsturboeffekt“, der sogenannten Aufrundungsspirale (siehe dazu: "Aufrundungsspirale: Kleine Ursache – große Wirkung"). Die Kreditkunden hatten den Schaden, weil die Zinsbelastung über Gebühr stieg. Damit ist nun Schluss. Die Banken müssen die zu viel gezahlten Beträge von sich aus gutschreiben. Die erste der betroffenen, die BA-CA, hat bereits damit begonnen. Die beiden anderen Banken haben sich uns gegenüber ebenfalls dazu bereit erklärt.

Um diese Kredite geht’s

Betroffen sind Verbraucherkredite (also keine Kredite, die Unternehmer oder Landwirte für ihren Betrieb aufgenommen haben). Als Kreditnehmer profitieren Sie besonders dann vom Urteil, wenn Sie im Zeitraum 1997 bis Mitte 2001 einen Kredit über einen größeren Betrag und mit längerer Laufzeit aufgenommen haben (bei Kleinbeträgen und kurzer Laufzeit wirkt sich die Aufrundungsspirale nicht so dramatisch aus). Die Urteile haben Auswirkungen auf alle Kredite, bei denen Zinsen mit unfairen Rundungsregeln angepasst wurden. Das war beileibe nicht nur bei BA-CA, Raiffeisen NÖ/Wien und P.S.K. der Fall! Viele andere Institute haben ebenfalls zum Nachteil ihrer Kreditkunden gerundet. Die Erste Bank hat sich inzwischen in einer so genannten Unterlassungserklärung verpflichtet, die betreffenden Kredite richtig zu stellen und zu viel bezahlte Beträge den Kreditnehmern rückzuerstatten.

Andere Institute mahnen wir derzeit laufend ab.

Kredite vor dem 1. 3. 1997

Nicht erfasst durch diese Urteile sind alle Darlehen, die vor dem 1. 3. 1997 abgeschlossen wurden. Hier könnten Sie aber ebenfalls zu viel zurückgezahlt haben (siehe dazu: "Kredite vor 1997 - Ebenfalls zu viel bezahlt?"). Weiters ausgenommen sind Kredite mit Fixzinsvereinbarung (allerdings nur für die Fixzinsperiode), Bauspardarlehen vor 1999 und geförderte Wohnbaukredite.

Die Banken sind am Zug

Grundsätzlich müssen die Geldinstitute – in erster Linie die vier genannten – von sich aus handeln. Es muss Ihnen also automatisch mitgeteilt werden, wie viel Sie zu viel gezahlt haben. Diesen Betrag bekommen Sie meist nicht in bar, er wird auf die Rückzahlung angerechnet. Und der Zinssatz wird richtig gestellt, das kann von einem Achtel- bis zu über einen Prozentpunkt ausmachen. Was zunächst unscheinbar wirkt, erspart dem Kreditnehmer erkleckliche Summen. Die monatliche Belastung sinkt. Damit wird die Gesamtbelastung zum Teil sogar dramatisch geringer (siehe dazu: "Aufrundungsspirale: Kleine Ursache - große Wirkung").

BA-CA arbeitet bereits daran

Die BA-CA hat sich bereits an die Arbeit gemacht. Tipp: Unter Weitere Artikel - "Kreditzinsen: Falsch aufgerundet" können Sie mithilfe von Tabellen grob abschätzen, ob in Ihrem Fall auch tatsächlich richtig gerechnet wurde. Es könnte vorkommen, dass gerade Ihr Kredit übersehen wird. Sollte das passieren, erheben Sie mit eingeschriebenem Brief Einspruch gegen die Saldomitteilung. Eine Textvorlage dafür finden Sie auf unserer Homepage oder schicken wir Ihnen zu. Informieren Sie auch uns. Falls Ihr Brief ohne Echo bleibt, können wir die Richtigstellung mit einer Art von gerichtlicher „Beugestrafe“ (juristisch korrekt heißt es  Exekutionsverfahren) erzwingen.

Wenn Ihr Kredit ausbezahlt ist

Auf jeden Fall selbst rühren müssen Sie sich, falls Ihr Kredit schon ganz zurückgezahlt ist. Die Banken sind nicht verpflichtet, in diesem Fall von sich aus tätig zu werden. Fordern Sie das jeweilige Institut eingeschrieben (auch dafür gibt es bei uns einen Mustertext) mit Berufung auf die OGH-Urteile auf, Ihren Kredit nachzurechnen und zu viel bezahlte Zinsen rückzuerstatten. Auch da gilt: Schalten Sie uns ein, falls die Bank nicht reagiert!

Richtigstellungen

Folgende Banken sind also bereits zur Richtigstellung verpflichtet:

  • BA-CA
  • Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien
  • P.S.K. und
  • Erste Bank.

Auch wenn Sie Ihren Kredit nicht bei einem dieser Institute aufgenommen hatten und Ihr Kreditvertrag eine Aufrundungsklausel enthält, sollten Sie Ihre Bank unter Berufung auf die OGH-Urteile zur Richtigstellung Ihres Kredits auffordern und uns eine Kopie Ihres Kreditvertrages zusenden.

Wenn Sie keinen Erfolg haben, planen wir weitere Musterprozesse und Sammelklagen. Wir werden jedenfalls über neue Entwicklungen laufend berichten.

Viele Konsumenten halten die Stellen hinter dem Komma für vernachlässigbar. Aber die Zehntel- und Hundertstelprozent haben’s in sich, wenn bei Zinssatzänderungen immer auf volle Achtelprozentpunkte aufgerundet wird. Steigen die Zinsen mehrmals hintereinander, wird immer vom aufgerundeten Wert weitergerechnet, die Aufrundungen summieren sich. Dieser Effekt tritt bei jeder Zinssatzänderung auf.

Tausende Kreditnehmer profitieren von unserem Sieg vor Gericht: Es geht um Kunden von BA-CA, Raiffeisenlandesbank NÖ/Wien, P.S.K sowie die Erste Bank. Auch andere Institute werden ihre Kredite korrigieren müssen.

Zwei Fälle aus der Praxis:

1) Fast 7000 Euro billiger: Für ihre neue Wohnung nahm Frau R. Ende 1997 ein Darlehen über 725.000 Schilling mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei der Bank Austria auf. Der Zinssatz betrug 6 Prozent, die monatliche Rate wurde mit 5249 Schilling festgesetzt. Mehrmals stiegen und sanken die Zinsen, sie kletterten sogar auf mehr als 7 Prozent. Zur Euro-Umstellung betrug der Zinssatz 6,375%, die Rückzahlung 5398,14 Schilling beziehungsweise 392,30 Euro. Im Dezember 2002 lauteten diese Werte 6,125% und 386,30 Euro. Im Jänner 2003 kam ein Brief: Frau R. hat 1212,52 Euro zu viel an Kreditzinsen bezahlt, teilte ihr die Bank mit. Dieser Betrag wird ihrem Kreditkonto gutgeschrieben. Und der Zinssatz wird richtig gestellt und beträgt nur noch 5,5%. Frau R. muss jetzt monatlich nur noch 361,17 Euro zurückzahlen. Das Urteil, das wir erstritten haben, hat ihre monatliche Ratenbelastung um 25 Euro gesenkt. Für die Restlaufzeit von 180 Monaten bedeutet dies eine weitere Ersparnis von 4500 Euro, mit Zins und Zinseszins fast 7000 Euro!

2) Immerhin 72 Euro retour: Herr P. nahm im Mai 1997 100.000 Schilling für den Kauf eines Neuwagens bei der Erste Bank auf. Zinssatz 6,5%, Laufzeit 60 Monate. Die monatliche Rate war mit 1960 Schilling vereinbart. Als Herr P. seinen Kredit im Mai 2002 getilgt hatte, betrug sein Zinssatz 6,875%. Bei korrekter Rundung wären es nur 5,875% gewesen, also ein ganzer Prozentpunkt weniger. Jetzt sollte Herr P. schleunigst die etwa 72 Euro zurückfordern, die ihm die Erste Bank zu viel an Zinsen verrechnet hat.

Jahrzehntelang enthielten Kreditverträge nur schwammige Formulierungen zur Anpassung von Kreditzinsen. Erhöhungen wurden rasch, Senkungen hingegen nur langsam oder gar nicht weiter gegeben.

Gesetzwidrige Klausel. Wir klagten und bekamen bereits 1995 vor dem Oberlandesgericht Wien Recht: Vereinbarungen über flexible Zinssätze in Verbraucherkreditverträgen müssen klare Regelungen zum Anheben und Absenken enthalten. Daraufhin wurde das Konsumentenschutzgesetz geändert und die Geldinstitute mussten ab März 1997 nachvollziehbare Zinsgleitklauseln einführen.

Neu berechnet. Wir rechneten alte Kreditverträge nach und fanden erhebliche Differenzbeträge. Viele Konsumenten forderten die zu viel gezahlten Beträge zurück. Einige Geldinstitute kamen den Forderungen weitgehend nach, etwa die BA-CA, die Erste Bank sowie einige kleinere Institute des Volksbanken-Sektors. Mehrere Banken hingegen blocken ab: Die Zinsen seien korrekt verrechnet worden. Zudem seien die Forderungen bereits verjährt. Prominenteste Beispiele sind die BAWAG/P.S.K., aber auch Institute im Raiffeisensektor.

Musterprozesse und Sammelklagen. Wir führen zu diesem Thema mehrere Verfahren. Das Oberlandesgericht Wien hat vor kurzem unsere Rechtsansicht bestätigt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die OGH-Entscheidung steht noch aus.

Nachrechnen lohnt. Es lohnt sich immer noch, Kredite nachrechnen zu lassen, die vor 1997 abgeschlossen wurden. Je nach Höhe und Laufzeit kann die Rückzahlung nach unseren bisherigen Berechnungen in vielen Fällen zwischen etwa 2000 und 4000 Euro, in Einzelfällen sogar über 20.000 Euro betragen.

Hilfestellung leistet Ihnen dabei unser „Info-Package Kreditprüfung“, das wir Ihnen kostenlos zuschicken:  Tel. (01) 588 770 oder per E-Mail: hpitsch@vki.or.at

Abmahnung. Wenn wir in Verträgen, die Unternehmen gegenüber Konsumenten anwenden, unfaire Klauseln entdecken, machen wir zunächst darauf aufmerksam, dass diese Klausel Verbraucher benachteiligt und gegen das Konsumentenschutzgesetz verstößt. Erklärt das Unternehmen darauf, dass es die Klauseln nicht mehr verwenden wird („Unterlassungserklärung“), kann es eine Verbandsklage vermeiden.

EURIBOR. Einer der am häufigsten verwendeten Indikatoren für den Geldmarkt: jener Zinssatz, den Banken im Euro-Raum verwenden, wenn sie Termingelder (Festgeld, Termineinlagen) untereinander veranlagen.

Indikator. Eine Zinsgleitklausel muss das Steigen und Fallen der Kreditzinsen an nachvollziehbare Kriterien binden, die vom Willen der Bank unabhängig sind.

Rundungsregeln. Indikatoren steigen und fallen unterschiedlich, Kreditzinsen werden jedoch in den meisten Fällen in Achtelprozent angegeben. Wird dabei immer aufgerundet, kommt es zur Aufrundungsspirale. Korrekt ist kaufmännisches Runden, wo auf das jeweils nähere volle Achtelprozent auf- beziehungsweise abgerundet wird.

Sammelklage. Mehrere Geschädigte (in diesem Fall: Kreditnehmer, die von einer unfairen Zinsgleitklausel betroffen sind) treten ihre Ansprüche gegenüber dem Unternehmen an den VKI ab. Wir klagen mithilfe eines Prozessfinanzierers diese Ansprüche ein. Somit wird nur ein Verfahren mit einem Richter und einem Sachverständigen geführt, Geschädigte brauchen nicht einzeln zu klagen. Mehrere Gerichte haben diese neue Form der Rechtsdurchsetzung bereits für gesetzeskonform erklärt (siehe dazu: Weitere Artikel - "Sammelklagen").

Sekundärmarktrendite. Ebenfalls einer der am häufigsten verwendeten Indikatoren für den Kapitalmarkt: gewichteter Durchschnitt der Renditen der an der Wiener Börse notierten Anleihen-Emissionen in Schilling beziehungsweise Euro.

Verbandsklage. Der Gesetzgeber hat den VKI ermächtigt, gegen unfaire Vertragsklauseln mit Abmahnung und Unterlassungsklage vorzugehen. Wenn wir den Prozess gewinnen, darf der Unternehmer diese Klauseln gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden und sich in bereits geschlossenen Verträgen nicht mehr darauf berufen. Andernfalls können wir bei Gericht Ordnungsstrafen beantragen.

Zinsgleitklausel. Bestandteil eines Kreditvertrages mit variabler Verzinsung. Sie legt nachvollziehbar fest, wie sich die Schwankungen der Zinsentwicklung auf dem Geldmarkt auf den Kredit auswirken.

Haben Sie noch Fragen zum Thema?

Unsere Experten Dr. Peter Kolba und Karl Schreiner stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

DIENSTAG, 8. April, 13 bis 16 Uhr,

MONTAG, 14. April, 9 bis 12 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich an unser Expertentelefon wenden: 0900 940 024 (Montag bis Freitag 9 bis 15 Uhr, maximal 1,09 Euro pro Minute).

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