Sieg für den VKI: Bei Krediten, die nach dem 1. 3. 1997 abgeschlossen wurden, benutzten manche Banken unfaire Rundungsregeln. Dadurch kam es zu unangebrachten Verteuerungen des Kredits („Aufrundungsspirale“). Nun hat erstmals der Oberste Gerichtshof dazu gesprochen und die betreffende Klausel in Konsumentenkreditverträgen der BA-CA für nichtig erklärt. Die Bank muss also Saldo und Zinssatz bei noch laufenden Krediten richtig stellen. Sie hat auch erklärt, dass sie dies tun wird. Bei bereits zurückgezahlten Krediten muss der Konsument von sich aus an die Bank herantreten. Kunden anderer Banken können ebenfalls unter Berufung auf das Urteil von ihrer Bank eine Richtigstellung fordern. Sie können selbst prüfen, ob Sie betroffen sind: Unser Zinsbarometer (siehe dazu: Weitere Artikel - "Kreditzinsbarometer") zeigt, wie die Zinsen seit 1997 hätten steigen oder sinken müssen. Damit können Sie abschätzen, inwieweit die Aufrundungsspirale zugeschlagen hat. Auf unserer Homepage finden Sie auch weitere Informationen. Als Abonnenten-Service schicken wir Ihnen gerne einen Ausdruck zu: Tel. (01) 588 774.
Kredite - OGH gegen Aufpreisspirale