Zum Inhalt

Krankenzusatz-Versicherung der Merkur - Große Kinder, große Prämie

Mitversicherte Kinder, die 18 werden, zahlen die volle Prämie. Sie können mitunter erst nach 15 Monaten diesen Vertrag auflösen. Eine grobe Benachteiligung, entschied das Oberlandesgericht Wien. Das Urteil ist - Stand 20.9.2021 - nicht rechtskräftig.

Logo der Merkur Versicherung (Bild: Merkur-Pressestelle/20.9.2021)

Private Zusatzkranken-Versicherungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung der Merkur Versicherung AG, enthält folgende Klausel: „Hat ein mitversichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so sind ab dem nächstfolgenden Monatsersten die Prämien zu bezahlen, die für erwachsene Personen zu entrichten sind.“ Klingt eindeutig, ist es aber nicht.

Was kommt auf Kunden zu?

Laut Oberlandesgericht Wien (OLG) ist die Klausel intransparent. Es ist nicht klar, wie hoch die zu zahlenden Prämie mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist und welche Rahmenbedingungen dann zur Anwendung kommen. Dies stehe nicht mit dem Gesetz im Einklang und benachteilige die Versicherungsnehmer gröblich, so das OLG Wien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.


Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang