Grundsätzlich können Sie vom Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, Gewährleistung verlangen. Dabei können Sie sich aussuchen, ob Sie das Gerät reparieren lassen (Verbesserung) oder ein neues wollen (Austausch). Allerdings darf der Austausch keinen unverhältnismäßigen Aufwand für das Unternehmen darstellen. Für die Verbesserung gibt es leider keinen gesetzlich festgelegten Zeitraum.
Frist setzen
Das Gesetz spricht lediglich von einer angemessenen Frist, wenn Gewährleistung geltend gemacht wird, ohne dass dies näher definiert wird. Dennoch muss man überlange Wartezeiten nicht hinnehmen. Man kann in diesem Fall nämlich sein Geld zurückverlangen – Juristen nennen dies Wandlung – oder bei geringfügigen Mängeln Preisminderung fordern. Wenn man also bei einer Gewährleistungsreparatur immer wieder vertröstet wird, sollte man schriftlich eine Frist setzen und ankündigen, dass man Wandlung geltend machen müsste, wenn das Gerät nicht bis zu diesem Zeitpunkt repariert wäre.