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"Konsumenten-Schutz" - VKI: Einstweilige Verfügung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen den Verein „Konsumenten- Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt“ (KsföK) beim Handelsgericht Wien eine umfangreiche einstweilige Verfügung erwirkt.

Keine Konsumentenschützer

Die Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzvermittler darf nicht als „Konsumentenschutz“ angepriesen werden. So lautet die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien. Der Verein darf sich – bis zu einem endgültigen Urteil – nicht als „Konsumentenschützer“ oder „Konsumentenschutzorganisation“ bezeichnen, wenn er gleichzeitig als Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister tätig ist – und er darf nicht zur Verwechslung mit dem VKI Anlass geben.

Der Verein „Konsumenten-Schutz für den österreichischen Kapitalmarkt“ tritt – unter anderem auf seiner Website www.konsumenten-schutz.at – wie eine unabhängige und gemeinnützige Konsumentenschutzorganisation auf. Tatsächlich werden bei den Ratsuchenden umfangreiche persönliche Daten erhoben. Interessierte erteilen bei Unterzeichnung der Vertragsformblätter des Vereines umfassende Entbindungen vom Bankgeheimnis und vom Datenschutz. Letztlich versucht der Verein den Ratsuchenden bestehende Versicherungsverträge oder Finanzanlagen auszureden und stattdessen bestimmte andere Produkte abzuschließen.

Weitere Informationen zum Urteil gibt es auf unserer Verbraucherrechtsseite.

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