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KitzVenture-Geldanlage - Urteil: Werbung und Klauseln sind gesetzwidrig

Geldanlage mit wenig Risiko? Stimmt nicht. Die Werbung von KitzVenture ist irreführend und die Klauseln sind unzulässig. Wir haben den Prozess gewonnen.

KitzVenture bot Investitionen ab 250 Euro Einlage an. Damit sollten auch Private angesprochen werden, die nur Kleinstbeträge veranlagen wollten. KitzVenture bewarb seine Geldanlage mit einem „ausgewogenen und überschaubaren Chancen-Risiko-Verhältnis“. Diese Aussage entsprach aber nicht den Tatsachen.

Gericht gibt uns recht

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten die KitzVenture GmbH wegen deren Werbung und Vertragsklauseln. Das Gerichtsurteil liegt nun vor: Die Werbung ist irreführend und die eingeklagten Klauseln sind unzulässig.

Irreführende Werbung

Dr. Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI„Das VKI-Verfahren gegen KitzVenture ist endlich abgeschlossen. Hätten Anleger in Kenntnis der wahren Sachlage diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen und wurden sie durch diese Werbung in die Irre geführt, kommt eine Irrtumsanfechtung des Vertrages in Betracht“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin Abteilung Klagen im VKI.

 

 

 

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