Unter Kindern sind in erster Linie junge, minderjährige Menschen zu verstehen und nicht Lebensmittel – daran vermöge auch der hohe Bekanntheitsgrad der Marke „kinder“ nichts zu ändern. Mit dieser Begründung wies das Handelsgericht Wien nun eine Unterlassungsklage des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero gegen die Wiener Online-Firma MediaClan zurück. Letztere will ein Internet-Portal für Kinder und Eltern unter der Adresse www.kinder.at errichten. Die Österreich-Tochter von Ferrero fühlte sich dadurch in ihren Rechten beschnitten, denn sie hatte die Marke „kinder“ rechtlich schützen lassen. Sie hat gegen das Urteil nun berufen.
Kinder sind keine Schokolade - Streit um Internetadresse