Im Schadensfall kein Versicherungsschutz.
Wer mit einem – auch nur vorübergehend – nicht angemeldeten Kraftfahrzeug Schäden verursacht, muss diese selbst begleichen. Die Kfz-Haftpflicht ist an die Zulassung gebunden. Und die private Haftpflichtversicherung ist für Schäden durch Autos oder Motorräder nicht zuständig.