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Kfz-Haftpflichtversicherung - Kein Kennzeichen, keine Versicherung

Im Schadensfall kein Versicherungsschutz.

Wer mit einem – auch nur vorübergehend – nicht angemeldeten Kraftfahrzeug Schäden verursacht, muss diese selbst begleichen. Die Kfz-Haftpflicht ist an die Zulassung gebunden. Und die private Haftpflichtversicherung ist für Schäden durch Autos oder Motorräder nicht zuständig.

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