Zum Inhalt

Kfz-Haftpflichtversicherung - Kein Kennzeichen, keine Versicherung

Im Schadensfall kein Versicherungsschutz.

Wer mit einem – auch nur vorübergehend – nicht angemeldeten Kraftfahrzeug Schäden verursacht, muss diese selbst begleichen. Die Kfz-Haftpflicht ist an die Zulassung gebunden. Und die private Haftpflichtversicherung ist für Schäden durch Autos oder Motorräder nicht zuständig.

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Krankenversicherung für Studierende

Krankenversicherung für Studierende

Du bist Student:in? Klar, du hast viel um die Ohren, aber wusstest du, dass du dich selbst um deine gesetzliche Krankenversicherung kümmern musst, weil das nicht automatisch läuft? Welche Optionen gibt’s, damit alles passt?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang