In bestimmten Fällen können sich Steuerpflichtige die schon bezahlte Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent der Zinserträge wird hierzulande direkt von den Banken einbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten unselbstständig Tätige und Pensionisten diese Steuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, Selbstständige bei ihrer Einkommensteuererklärung zurück.
Grenze von 11.000 Euro ...
Am ehesten profitiert, wer zwar Geld zinsenbringend angelegt hat, aber wenig oder gar kein laufendes Einkommen bezieht. Unter folgenden Voraussetzungen kann man sich die gesamte Kapitalertragsteuer zurückholen: Die steuerpflichtigen Gesamteinkünfte im Jahr (Brutto-Einkommen minus Sozialversicherung und Absetzbeträge) plus die gesamten Kapitaleinkünfte aus Zinsen dürfen nicht mehr als 11.000 Euro betragen.
... für Anspruch auf Rückerstattung
Zu beachten ist auch, dass die Zinsen inklusive KESt mindestens 22 Euro ausmachen müssen. Zu verwenden ist für den Antrag auf Rückerstattung das Formular E3 (Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Zinsen). Wer schon ohne Kapitalerträge mehr als 11.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen bezieht, hat Pech: Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer.
Regelbesteuerungsoption bei Kapitalerträgen
Wenn das Einkommen weniger als 11.000 Euro im Jahr ausmacht und Kapitalerträge dazukommen, kann man die teilweise Rückerstattung der Kapitalertragssteuer mittels Formular E1 (Einkommensteuererklärung) beantragen. Im Steuerformular 2012 ist das Feld 8.1 "Regelbesteuerungsoption bei betrieblichen/privaten Kapitalerträgen" anzukreuzen.