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Kapitalertragsteuer - Her mit der KESt

In bestimmten Fällen können sich Steuerpflichtige die schon ­bezahlte Kapitalertragsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent der Zinserträge wird hierzulande direkt von den Banken einbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten unselbstständig Tätige und Pensionisten diese Steuer im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung, Selbstständige bei ihrer Einkommensteuer­erklärung zurück.

Grenze von 11.000 Euro ...

Am ehesten profitiert, wer zwar Geld zinsenbringend angelegt hat, aber wenig oder gar kein laufendes Einkommen bezieht. Unter folgenden Voraussetzungen kann man sich die gesamte Kapitalertragsteuer zurück­holen: Die steuerpflichtigen Gesamteinkünfte im Jahr (Brutto-Einkommen minus Sozial­versicherung und Absetzbeträge) plus die gesamten Kapitaleinkünfte aus Zinsen ­dürfen nicht mehr als 11.000 Euro betragen.

... für Anspruch auf Rückerstattung

Zu beachten ist auch, dass die Zinsen inklu­sive KESt mindestens 22 Euro ausmachen müssen. Zu verwenden ist für den Antrag auf Rückerstattung das Formular E3 (Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer auf Zinsen). Wer schon ohne Kapitalerträge mehr als 11.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen bezieht, hat Pech: Es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer.

Regelbesteuerungsoption bei Kapitalerträgen

Wenn das Einkommen weniger als 11.000 Euro im Jahr ausmacht und Kapitalerträge dazukommen, kann man die teilweise Rück­erstattung der Kapitalertragssteuer mittels Formular E1 (Einkommensteuererklärung) beantragen. Im Steuerformular 2012 ist das Feld 8.1 "Regelbesteuerungsoption bei betrieblichen/privaten Kapitalerträgen" anzukreuzen.

Regelbesteuerung und Freibetragsgrenze

Regelbesteuerung

Diese Regelbesteuerung bedeutet, dass Ihre Kapitalerträge (das sind nicht nur Zinsen, sondern auch Dividenden, Kurs­gewinne usw.) nicht mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer endbesteuert werden, sondern mit dem normalen Einkommensteuertarif. Dieser sieht bis zu 10.999 Euro keine Steuer vor, von 11.000 bis 24.999 Euro einen Steuersatz von 36,5 Prozent, von 25.000 bis 59.999 einen Steuersatz von 43,2143 Prozent und ab 60.000 Euro einen Steuersatz von 50 Prozent.

Hohe Kapitalerträge können über Freibetragsgrenze führen

Bei hohen Kapitalerträgen kann man auch mit geringem sonstigen Einkommen über die Freibetragsgrenze von 11.000 Euro geraten. Dann muss man genau berechnen, ob sich ein Antrag auf KESt-Rückzahlung überhaupt auszahlt. Das ist aber ziemlich kompliziert (siehe rechts "Beispielrechnung: Lohnt sich die KESt-Erstattung").

Vorsicht, Absetzbetrag!

Aufpassen heißt es auch bei Alleinverdienern oder Alleinerziehern. Beantragt ein Ehepartner oder Kind eines Alleinverdieners oder Alleinerziehers die KESt-Rückerstattung, mindert der im selben Kalenderjahr gewährte Absetzbetrag (für Alleinverdiener oder Kind/er) die Steuererstattung. Und bei sehr hohen Kapitalerträgen (mehr als 31.000 Euro im Jahr) lohnt sich die KESt-Erstattung nicht mehr.

Beispielrechnung: Lohnt sich die KESt-Erstattung?

Annahme: 5.000 Euro laufendendes Einkommen, 11.000 Euro Einkommen aus Kapitalerträgen. Die Kapitalerträge bis zu 11.000 Euro Gesamteinkommen waren automatisch mit 25 Prozent KESt endbesteuert. In der Regelbesteuerung erhalten Sie diese Steuer bis zum Gesamt­einkommen von 11.000 Euro zurück.

Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags von 11.000 Euro Gesamteinkommen müssen Sie aber nicht mit 25 Prozent KESt, sondern mit dem höheren Einkommen­steuersatz (in unserem Beispiel 36,5 Prozent) versteuern! Auf diese 5.000 Euro bezahlen Sie also 11,5 Prozent zusätzliche Einkommensteuer. Allerdings erstattet Ihnen die Finanz 925 Euro Ihrer "automatisch" bezahlten KEST zurück.

Steuerpflichtiges Einkommen Betrag Steuer
Laufendes Einkommen ohne Kapitalerträge 5.000 Euro 0 Euro
Kapitalerträge bis 11.000 Euro Gesamteinkommen   6.000 Euro    – 1.500 Euro
Kapitalerträge ab 11.000 Euro Gesamteinkommen 5.000 Euro + 1.825 Euro
davon bereits als Kapitalertragsteuer bezahlt   – 1.250 Euro
                                                                                                                
Vorteil (Rückerstattung)   – 925 Euro

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