Der Gutschein sollte nur ein Jahr gültig sein. Das widerspricht aktuellem Recht. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Vor geraumer Zeit hatte Frau Simic bei John Moden Wien einen auf ein Jahr befristeten 79-Euro-Gutschein erhalten. Frau Simic hatte keine Möglichkeit, den Gutschein innerhalb dieser Frist einzulösen. War er nun verfallen? Frau Simic wandte sich an uns.
Befristung von Gutscheinen
Wir wiesen John Moden in einem Schreiben darauf hin, dass laut einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes sogar eine Befristung von Gutscheinen auf zwei Jahre unzulässig ist, und ersuchten die Firma, die weitere Gültigkeit von Frau Simics Gutschein schriftlich zu bestätigen.
Wir hatten mit unserem Schreiben Erfolg. John Moden bescheinigte wenig später, dass der Gutschein über 79 Euro nach wie vor gültig sei.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.