Zum Inhalt

Investitionskosten in Mietwohnungen - Anspruch auf Ersatz?

Ich bin Hauptmieter einer Altbauwohnung, die ich vor kurzem hergerichtet habe. Nun muss ich die Wohnung aufgeben und hätte gerne meine Investitionskosten ersetzt. Steht mir das zu ?
Sie haben aber nur Anspruch auf den Ersatz bestimmter Kosten. Das sind die Errichtung oder Umgestaltung von Wasser-, Strom- und Gasleitungen sowie Heizungs- und Sanitäranlagen, ferner die Erneuerung von schadhaften Fußböden, Wohnungszusammenlegungen und andere wesentliche Verbesserungen. Damit sind vor allem energiesparende Investitionen gemeint, die öffentlich gefördert werden. Ihren Anspruch müssen Sie dem Vermieter spätestens mit der Aufkündigung Ihres Mietvertrages schriftlich bekanntgeben. Dabei müssen Sie Kopien aller Rechnungen beilegen. Bei länger zurückliegenden Investitionen ist eine Abschreibung von zehn Prozent für jedes seither vergangene volle Jahr abzurechnen. Aber Achtung: Alle diese Regelungen gelten nur für Mietwohnungen in Altbauten (vor 1953 errichtet), für geförderte Mietwohnungen (Genossenschaftswohnungen) und Gemeindewohnungen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Stiegenhausbeleuchtung - Mietvertragliche Nebenpflicht

"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang