Eine Konsumentin hatte zwei Inkassomahnungen von Intrum Justitia erhalten. Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung; betreut hat den Fall Mag. Manuela Robinson (Bild unten).
Frau Prechtl hatte aus heiterem Himmel zwei Inkassomahnungen von Intrum Justitia erhalten: Aus ursprünglichen Forderungen der Bank Austria seien 1.890,37 € und 29.727,23 € offen, mit deren Eintreibung nun Intrum Justitia beauftragt sei. Frau Prechtl hatte vor Jahren bei der Bank Austria für einen Kredit ihres Schwagers gebürgt, damals eine Abschlagszahlung vereinbart und diese auch eingehalten. 2006 war die Sache erledigt.
Keine Haftung, Inkasso geschlossen
Die aktuell gestellten Forderungen von über 30.000 € konnte sie sich nicht erklären. Wir ersuchten Intrum Justitia, die Angelegenheit zu überprüfen und Belege zu den Forderungen zu übermitteln. Intrum Justitia recherchierte nochmals bei der Bank Austria. Dabei zeigte sich: Frau Prechtl war für die zwei eingemahnten Forderungen niemals haftbar gewesen. Die beiden Inkassofälle wurden geschlossen.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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