Eine Namensähnlichkeit genügte, um bei einem Inkassobüro unter Verdacht zu geraten.
Die von einem Inkassobüro verfasste letztmalige Aufforderung zur Begleichung eines ausständigen Rechnungsbetrages im Postkasten vorzufinden, ist wahrlich keine angenehme Situation. Noch dazu, wenn man sich keiner Schuld – und demnach auch keiner Schulden – bewusst ist.
Mobilfunkrechnung nicht bezahlt?
In diesem Fall handelte die infoscore austria gmbh im Auftrag des Mobilfunkanbieters T-Mobile. Ungläubig las Frau Balogh von der Androhung, einen Rechtsanwalt einzuschalten und Klage einzubringen. Die Summe von 450 Euro, bestehend aus offenem Rechungsbetrag, Verzugszinsen und Betreibungskosten von infoscore, war keine Kleinigkeit.
Vorname falsch geschrieben
Betrugsmasche war es keine, so viel stand fest, nachdem Frau Balogh erste Erkundigungen über infoscore eingeholt hatte. Die Firma existiert tatsächlich, es handelt sich um ein Tochterunternehmen des international tätigen Finanzdienstleisters arvato. Dann erst stach Frau Balogh eine Kleinigkeit ins Auge: Ihr Vorname Susanna war in der ungarischen Form – Zsuzsanna – geschrieben. Ein Grund mehr für den Verdacht, dass wahrscheinlich doch nicht sie selbst gemeint war, auch wenn das Schreiben an ihre Wohnadresse ergangen war.
Man kann es ja mal probieren ...
Frau Balogh ergriff die Initiative und den Telefonhörer und kontaktierte infoscore direkt. Es war ein aufschlussreiches Gespräch: Besagte Zsuzsanna Balogh war unbekannt verzogen und T-Mobile das Geld schuldig geblieben. Daraufhin recherchierte man seitens infoscore, fand eine Susanna mit gleichem Nachnamen und schickte auf Verdacht hin an sie die Mahnung. Die Mitarbeiterin am Telefon sicherte Frau Balogh zu, dass sie aus dem Datenbestand gelöscht würde. Eine schriftliche Bestätigung wurde jedoch verweigert. Bleibt die Frage, worauf man es angelegt hatte. Darauf, dass die Namensähnlichkeit und die Drohungen eine unbescholtene Person dazu bringen, das Geld zu überweisen? Eine professionelle Herangehensweise sieht jedenfalls anders aus, meint Frau Balogh, und wir können uns ihr nur anschließen.