Indikator in Kreditverträgen. Das Bezirksgericht Graz sieht einen Mittelwert aus den Indizes Sekundärmarktrendite und Euribor (Vibor) als geeigneten Indikator für die nachträgliche Berechnung eines Kredits an. Der ursprüngliche Kreditvertrag hatte nicht nachvollziehbare Parameter zur Zinsberechnung enthalten.
Volltextservice: BG Graz 3. 11. 2003, 52 C 1805/01g