Mit etwas Geschick und Glück lässt sich der Traum vom eigenen Haus günstig bei einer Versteigerung verwirklichen.
Immer wieder werden Einfamilienhäuser gerichtlich versteigert. Häufigster Grund: Schulden des bisherigen Eigentümers. Auch Erbschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Teilungsklagen können zu Versteigerungen von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen führen.
Versteigerungsbedingungen
Das Versteigerungsverfahren wird vom örtlich zuständigen Bezirksgericht durchgeführt. Für Interessenten sind die Versteigerungsbedingungen und das Schätzgutachten wichtig. Zu den Angaben gehören zum Beispiel Lasten, die zu übernehmen sind, und die Höhe des „geringsten Gebotes“ sowie die Zahlungsbedingungen. Üblicherweise ist die Zahlung binnen zwei Monaten an das Gericht zu leisten.